DDR von A-Z, Band 1975

Verteidigungsgesetz (1975)

 

 

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985


 

Als Gesetz zur Verteidigung der Deutschen Demokratischen Republik — Verteidigungsgesetz — am 20. 9. 1961 von der Volkskammer beschlossen (GBl. 1, S. 175).

 

Es enthält u. a. Bestimmungen über die Vollmachten des Staatsrates im Verteidigungsfall, die Aufgaben des Nationalen Verteidigungsrates, den Wehrdienst, im Verteidigungsfall zu erbringende Dienst- und Sachleistungen von Personen und Institutionen.

 

Das V. stellt die staatsrechtliche Grundlage der Notstandsgesetzgebung in der DDR dar. Militärpolitik; Nationale Volksarmee.


 

Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 906


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.