DDR von A-Z, Band 1975

Wirtschaftsverband (1975)

 

 

Siehe auch die Jahre 1979 1985


 

Landwirtschaftliche Organisationsform, die entsprechend dem Musterstatut für kooperative Einrichtungen der LPG, VEG, GPG sowie der sozialistischen Betriebe der Nahrungsgüterwirtschaft und des Handels vom 1. 11. 1972 (GBl. II, Nr. 68, S. 781 f.) von industriemäßig produzierenden Betrieben der Landwirtschaft mit gleicher Produktionsrichtung gebildet werden kann. Die Bildung eines W. bedarf der Zustimmung des Ministeriums für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft, von dem er auch seine Planaufgaben erhält. Der Vorsitzende ist dem Minister für die Erfüllung der Verbandsaufgaben verantwortlich und rechenschaftspflichtig und erhält von ihm direkt Weisungen. Da z. Z. nur die Geflügelwirtschaft in ausreichendem Umfang in industriemäßig produzierenden Anlagen konzentriert ist, konnte bisher nur der Geflügelwirtschaftsverband gegründet werden. Sozialistische ➝Leitungswissenschaft.


 

Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 949


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.