Wirtschaftsverband (1975)
Siehe auch die Jahre 1979 1985
Landwirtschaftliche Organisationsform, die entsprechend dem Musterstatut für kooperative Einrichtungen der LPG, VEG, GPG sowie der sozialistischen Betriebe der Nahrungsgüterwirtschaft und des Handels vom 1. 11. 1972 (GBl. II, Nr. 68, S. 781 f.) von industriemäßig produzierenden Betrieben der Landwirtschaft mit gleicher Produktionsrichtung gebildet werden kann. Die Bildung eines W. bedarf der Zustimmung des Ministeriums für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft, von dem er auch seine Planaufgaben erhält. Der Vorsitzende ist dem Minister für die Erfüllung der Verbandsaufgaben verantwortlich und rechenschaftspflichtig und erhält von ihm direkt Weisungen. Da z. Z. nur die Geflügelwirtschaft in ausreichendem Umfang in industriemäßig produzierenden Anlagen konzentriert ist, konnte bisher nur der Geflügelwirtschaftsverband gegründet werden. Sozialistische ➝Leitungswissenschaft.
Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 949
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