DDR von A-Z, Band 1975

Wirtschaftszweig-Lohngruppenkatalog (1975)

 

 

Siehe auch:


 

Die W. sind die Grundlage für die Eingruppierung der Arbeiter in die Lohngruppen. § 42 des Gesetzbuches der Arbeit bestimmt, daß der W. sich nach den Arbeitsanforderungen der Arbeitsbereiche gliedern soll. In den Betrieben sind die Arbeitsbereiche in die W. einzugruppieren. Die Lohngruppe des Arbeiters richtet sich nach dem im Arbeitsvertrag vereinbarten Arbeitsbereich unter Berücksichtigung seiner Qualifikation.


 

Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 950


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.