DDR von A-Z, Band 1975
Wirtschaftszweig-Lohngruppenkatalog (1975)
Siehe auch:
Die W. sind die Grundlage für die Eingruppierung der Arbeiter in die Lohngruppen. § 42 des Gesetzbuches der Arbeit bestimmt, daß der W. sich nach den Arbeitsanforderungen der Arbeitsbereiche gliedern soll. In den Betrieben sind die Arbeitsbereiche in die W. einzugruppieren. Die Lohngruppe des Arbeiters richtet sich nach dem im Arbeitsvertrag vereinbarten Arbeitsbereich unter Berücksichtigung seiner Qualifikation.
Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 950
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