Alliiertes Komitee für die Luftsicherheit (1979)
Siehe auch:
- Alliierte Luftsicherheitszentrale (Berlin Air Safety Center): 1985
Eine der letzten noch bestehenden militärischen Kontrolleinrichtungen der 4 Alliierten in Berlin (Berlin Air Safety Center), in der auch ein Vertreter der UdSSR mitarbeitet. Das AKfdL. registriert, überwacht und genehmigt alle in der sogenannten Berliner Kontrollzone (mit Radius von 32 km vom Stadtkern) stattfindenden Flüge von militärischen und zivilen Luftfahrzeugen. Alle Flüge in den 3 Berliner Luftkorridoren müssen im AKfdL. angemeldet werden; nach wie vor darf Berlin (West) lediglich von Luftfahrtgesellschaften der drei Westalliierten regelmäßig bzw. im Charterverkehr, von der Deutschen Lufthansa und von Privatflugzeugen jedoch nicht angeflogen werden. Auch andere Gesellschaften, wie z. B. die österreichische AUA und die türkische THY können bisher Berlin (West) nicht anfliegen. da ihnen die DDR keine Überflugrechte einräumt.
Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 38
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