DDR von A-Z, Band 1979

Alliiertes Komitee für die Luftsicherheit (1979)

 

 

Siehe auch:

  • Alliierte Luftsicherheitszentrale (Berlin Air Safety Center): 1985
  • Alliiertes Komitee für die Luftsicherheit: 1969 1975
  • Luftsicherheitszentrale: 1969 1975

 

Eine der letzten noch bestehenden militärischen Kontrolleinrichtungen der 4 Alliierten in Berlin (Berlin Air Safety Center), in der auch ein Vertreter der UdSSR mitarbeitet. Das AKfdL. registriert, überwacht und genehmigt alle in der sogenannten Berliner Kontrollzone (mit Radius von 32 km vom Stadtkern) stattfindenden Flüge von militärischen und zivilen Luftfahrzeugen. Alle Flüge in den 3 Berliner Luftkorridoren müssen im AKfdL. angemeldet werden; nach wie vor darf Berlin (West) lediglich von Luftfahrtgesellschaften der drei Westalliierten regelmäßig bzw. im Charterverkehr, von der Deutschen Lufthansa und von Privatflugzeugen jedoch nicht angeflogen werden. Auch andere Gesellschaften, wie z. B. die österreichische AUA und die türkische THY können bisher Berlin (West) nicht anfliegen. da ihnen die DDR keine Überflugrechte einräumt.


 

Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 38


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.