DDR von A-Z, Band 1979

Amateurfunk (1979)

 

 

Siehe auch das Jahr 1985


 

Funkamateuren ist es mit Genehmigung des Ministeriums für Post- und Fernmeldewesen erlaubt, sich mit der Funktechnik und dem Betrieb von Amateurfunkstellen zu befassen. Die Ausbildung von Bürgern zu Funkamateuren obliegt der Gesellschaft für Sport und Technik (GST). A.-Genehmigungen sind gebührenpflichtig. Sie werden in Form von Genehmigungsurkunden nach bestandener Prüfung vor einer Prüfungskommission, die aus einem Beauftragten des Ministeriums für Post- und Fernmeldewesen und mindestens 3 Sachverständigen der GST besteht, erteilt. Die Bedingungen für den A. ergeben sich aus der A.-Ordnung der DDR, die am 1. 1. 78 in Kraft getreten ist (GBl. I, 1977. S. 325).


 

Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 40


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.