DDR von A-Z, Band 1979

Amt für Arbeit und Löhne (1979)

 

 

Siehe auch das Jahr 1985


 

Das AAL. ist Fachorgan des Rates des Bezirkes. Es unterstützt diesen bei der ihm aufgrund § 21 des Gesetzes über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe vom 12. 7. 1973 (GöV, GBl. I, S. 313 ff.) übertragenen Aufgaben bei der Arbeitskräfteplanung und -lenkung sowie der Lohnpolitik. Im Rahmen der doppelten Unterstellung (Anleitung und Kontrolle) werden die AAL. vom Staatssekretariat für Arbeit und Löhne angeleitet, während sie selbst die Ämter für Arbeit (AA) bei den Räten der Kreise anleiten. Die AA haben im Rahmen der staatlichen Plankennziffern des Bezirks auf Kreisebene der AAL. vergleichbare Aufgaben (§ 36 GöV). Arbeitsrecht, XVIII.


 

Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 41


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.