DDR von A-Z, Band 1979

Amt für Außenwirtschaftsbeziehungen (1979)

 

 

Siehe auch die Jahre 1975 1985


 

Das AfA. wurde im April 1970 auf Beschluß des Ministerrates der DDR gegründet. Sitz ist Berlin (Ost). Im Gegensatz zur Kammer für Außenhandel (als einer „gesellschaftlichen Organisation“) untersteht das AfA. direkt dem Ministerium für Außenhandel. Seine Aufgabe, „zur Entwicklung des Außenhandels und anderer Beziehungen auf dem Gebiet der Außenwirtschaft beizutragen“ (GBl. II, 1970, Nr. 39), erstreckte sich in erster Linie auf den Abschluß von Handelsvereinbarungen mit westlichen Ländern, die mit der DDR keine Handelsabkommen auf Regierungsebene schließen wollten. Durch Vereinbarungen des AfA. sollten die bestehenden Kammerabkommen abgelöst werden, um die wirtschaftlichen Beziehungen auf eine offizielle Ebene zu heben. Mit dem Abschluß von Handelsabkommen bzw. Rahmenabkommen über wirtschaftliche, wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit nach der weltweiten Anerkennung der DDR verlor das AfA. an Bedeutung.


 

Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 42


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.