Amt für Außenwirtschaftsbeziehungen (1979)
Siehe auch die Jahre 1975 1985
Das AfA. wurde im April 1970 auf Beschluß des Ministerrates der DDR gegründet. Sitz ist Berlin (Ost). Im Gegensatz zur Kammer für Außenhandel (als einer „gesellschaftlichen Organisation“) untersteht das AfA. direkt dem Ministerium für Außenhandel. Seine Aufgabe, „zur Entwicklung des Außenhandels und anderer Beziehungen auf dem Gebiet der Außenwirtschaft beizutragen“ (GBl. II, 1970, Nr. 39), erstreckte sich in erster Linie auf den Abschluß von Handelsvereinbarungen mit westlichen Ländern, die mit der DDR keine Handelsabkommen auf Regierungsebene schließen wollten. Durch Vereinbarungen des AfA. sollten die bestehenden Kammerabkommen abgelöst werden, um die wirtschaftlichen Beziehungen auf eine offizielle Ebene zu heben. Mit dem Abschluß von Handelsabkommen bzw. Rahmenabkommen über wirtschaftliche, wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit nach der weltweiten Anerkennung der DDR verlor das AfA. an Bedeutung.
Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 42
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