DDR von A-Z, Band 1979

Arbeitsmarkt (1979)

 

 

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1985


 

Die Planung und Lenkung der Arbeitskräfte ist grundsätzlich die Aufgabe von staatlichen Stellen. Von den Behörden wird die höchstzulässige Beschäftigtenzahl vorgegeben; es können Einstellungsbeschränkungen sowie Auflagen zur Abgabe von Arbeitskräften gemacht und bei Nichtbeachtung Sanktionen verhängt werden. Innerhalb dieses Rahmens besteht seit Mitte 1966 wieder ein A., d. h. Stellen, bei denen Nachfrage und Angebot von Arbeitskräften sich öffentlich treffen. Die Initiative für einen Arbeitsplatzwechsel geht meistens von den Erwerbstätigen aus. Die Mehrzahl der Beschäftigten wendet sich direkt an die Betriebe oder sucht sich mittels Annoncen einen neuen Arbeitsplatz. Nur in wenigen Fällen werden Stellen von den Ämtern für Arbeit und Löhne (Amt für Arbeit und Berufsberatung) vermittelt. Die Betriebe treten seltener als Nachfrager auf, zumal ihnen häufig die Hände gebunden sind. Ihre öffentliche Werbung (Zeitungsanzeige) ist genehmigungspflichtig und nur in begründeten Ausnahmen zulässig. Dabei handelt es sich ausschließlich um Betriebe von überregionaler Bedeutung. Der Zeitraum für die Durchführung der Werbung ist auf maximal 6 Monate befristet.


 

Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 56


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.