DDR von A-Z, Band 1979

Asoziales Verhalten (1979)

 

 

Siehe auch die Jahre 1975 1985


 

„Gesellschaftlich nützliche Tätigkeit ist eine ehrenvolle Pflicht für jeden arbeitsfähigen Bürger“ (Art. 24 der Verf.). § 249 StGB enthält die strafrechtliche Sanktion für die Verletzung dieser Staatsbürgerlichen Pflicht zur Arbeit. Danach wird derjenige, der „das gesellschaftliche Zusammenleben der Bürger oder die öffentliche Ordnung dadurch gefährdet. daß er sich aus Arbeitsscheu einer gesetzlichen Arbeit hartnäckig entzieht, obwohl er arbeitsfähig ist, oder wer der Prostitution nachgeht oder sich auf andere unlautere Weise Mittel zum Unterhalt verschafft“, mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder einer Strafe ohne Freiheitsentzug (Strafensystem) verurteilt. Im Wiederholungsfall oder bei bestimmten Vorstrafen ist Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren angedroht.

 

Zusätzlich zur Strafe oder in leichten Fällen kann auf staatliche Kontroll- und Erziehungsmaßnahmen erkannt werden. Für deren Verwirklichung sind gemäß § 4 Abs. 2 der VO über die Aufgaben der örtlichen Räte und der Betriebe bei der Erziehung kriminell gefährdeter Bürger vom 19. 12. 1974 (GBl. I, 1975, S. 130) die örtlichen Räte verantwortlich. Diese sind berechtigt, Auflagen zur Erziehung und Kontrolle zu erteilen (Kriminalität).

 

Die Strafbarkeit arbeitsscheuen Verhaltens ist bereits durch die VO über Aufenthaltsbeschränkung vom 24. 8. 1961 (GBl. II. S. 343) eingeführt worden. Gegen arbeitsscheue Personen konnte nach § 3 Abs. 2 dieser VO auf Verlangen der örtlichen Organe der Staatsmacht durch Urteil des Kreisgerichts Arbeitserziehung auf unbestimmte Zeit angeordnet werden.

 

Diese zunächst auch im § 249 StGB vorgesehene Strafart ist durch das 2. Strafänderungsgesetz vom 7. 4. 1977 (GBl. I, S. 100; Strafrecht) abgeschafft worden. AV. gehört zu den Schwerpunkten der Kriminalität in der DDR. Die Zahl der nach § 249 StGB Verurteilten ist jedoch in der Kriminalstatistik oder in anderen Veröffentlichungen nie genannt worden.


 

Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 81


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.