Aufkommen, Staatliches (1979)
Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975
Bezeichnung für die Menge landwirtschaftlicher Produkte (Angaben in t oder Stück), die aufgrund vorgegebener Pläne von den Landwirtschaftsbetrieben an die Betriebe der Nahrungsgüterwirtschaft für Ernährungszwecke, als industrielle Rohstoffe oder direkt an den Lebensmittelhandel zu verkaufen sind. Dem StA. der Landwirtschaftsbetriebe entspricht die Aufkaufberechtigung der Betriebe der Nahrungsgüterwirtschaft, die zugleich die gesetzliche Grundlage für den Abschluß von Wirtschaftsverträgen bildet. Die Landwirtschaftsbetriebe sind gesetzlich zum Abschluß entsprechender Liefer- und Leistungsverträge verpflichtet, die neben der Menge auch Bestimmungen über die Qualität und, vor allem bei tierischen Produkten, über den Zeitpunkt der Lieferung enthalten.
Nicht enthalten sind im StA. die Futtermittel und die von der Futtermittelindustrie zu Futtermitteln verarbeiteten marktfähigen Produkte (Zuckerrüben, Kartoffeln und Getreide). Durch die Trennung der Pflanzen- von der tierischen Produktion und durch die Steigerung der Flächenerträge hat die von der Nahrungsgüterwirtschaft insgesamt erfaßte landwirtschaftliche Marktproduktion bei pflanzlichen Produkten überproportional zugenommen, während der Anteil des StA. am Marktaufkommen ständig zurückgeht. Bei tierischen Produkten nimmt dagegen der Anteil des StA. an der Marktproduktion als Folge der Rückentwicklung der in persönlicher Hauswirtschaft gehaltenen Tierbestände ständig zu. Agrarpolitik; Landwirtschaft.
Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 88
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