Außenhandelsbetriebe (AHB) (1979)
Siehe auch die Jahre 1975 1985
Bis 1968 Außenhandelsunternehmen; die AHB sind die für die Durchführung der Export- und Importaufgaben verantwortlichen Organe. Sie sind juristische Personen und arbeiten nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsführung, der Einzelleitung durch Generaldirektoren und der kollektiven Beratung (GBl. I, 1974, Nr. 9). Grundsätzlich unterstehen sie dem Ministerium für Außenhandel, einige AHB werden jedoch von Industrieministerien angeleitet.
Die grundlegende Funktion der AHB besteht darin, das staatliche Außenhandelsmonopol vor allem in Form des Nachfrage- und Angebotsmonopols gemäß den staatlichen Planaufgaben zu verwirklichen, Marktforschung und Werbung auch für die Produktionsbetriebe zu betreiben, Außenhandelsprognosen zu erstellen, bei der Vorbereitung und Realisierung der Kooperationsvorhaben im Rahmen des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe mitzuwirken und die Valutaaufkommens- und Bedarfspläne zu erarbeiten.
Im Zuge der Einführung des ökonomischen Systems des Sozialismus sollten die AHB zu Verkaufsorganen der VVB umgestaltet und ihnen leitungsmäßig direkt untergeordnet werden. Diese Bestrebungen hätten jedoch zu ständigen Kompetenzkonflikten der Industrieministerien mit dem Ministerium für Außenhandel und damit zu einer Aufweichung des Außenhandelsmonopols geführt. Sie wurden deshalb nicht realisiert. Vielmehr ist vorgesehen, die Stellung der AHB als wichtigstes Len[S. 91]kungsinstrument der staatlichen Außenwirtschaftspolitik im Wirtschaftsprozeß zu stärken. Dies wird besonders angesichts der Bemühungen der DDR, ihre Wirtschaft mittels Kooperation und Spezialisierung verstärkt in den RGW zu integrieren, für notwendig gehalten (Außenwirtschaft und Außenhandel).
1978 bestanden 32 AHB (einschließlich Produktionsbetriebe mit Außenhandelsfunktion, jedoch ohne Handelsbetriebe).
Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 90–91
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