Dienstränge (1979)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975
D. werden bei der Deutschen Reichsbahn und der Deutschen Post nach den folgenden Maßstäben verliehen:
Moralische Anerkennung der fachlichen Arbeitsleistung, Berufserfahrung, erreichter Ausbildungsstand, gesellschaftliche Betätigung. Der Beschäftigte erwirbt einen D. durch Attestierung (erstmalige Verleihung) oder Beförderung. Mit der Führung eines D. sind verschiedene Rechte, das Führen von Rangabzeichen u. a. m. verbunden. Der wichtigste materielle Vorteil besteht in der Festlegung eines D.-Gehalts. Ist z. B. der D. eines Beschäftigten niedriger als der für seine Tätigkeiten an sich vorgesehene Rang, erhält er den seiner Eingruppierung bzw. Tätigkeit entsprechenden Tariflohn; im umgekehrten Fall tritt unter bestimmten Voraussetzungen das D.-Gehalt in Kraft, z. B. bei Betriebsdienstuntauglichkeit. Dadurch erhält der Beschäftigte einen materiellen Schutz.
Die Aberkennung des D. ist als disziplinarische Maßnahme möglich.
Die verschiedenen D. werden in einzelnen Ranggruppen zusammengefaßt. Das D.-System z. B. der Reichsbahn kennt in den Ranggruppen die D.:

[S. 285]Die D. von Post und Bahn sind nicht mit den Dienstgraden der Nationalen Volksarmee (NVA), anderer bewaffneter Kräfte bzw. der Zivilverteidigung vergleichbar. Post- und Fernmeldewesen.
Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 284–285
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