Fernsprechdienst (1979)
Siehe auch das Jahr 1985
[S. 376]Im F. der DDR ist weitgehend der Selbstwählferndienst eingeführt, der laufend erweitert wird.
Am 31. 12. 1977 waren 2,860 Mill. Fernsprechstellen, davon 1,233 Mill. Hauptanschlüsse, vorhanden.
Der Umfang des F. sowie die Benutzungsverhältnisse sind in der Fernsprechordnung vom 21. 11. 1974 (GBl. I, 1975, S. 254 ff.) geregelt.
Zwischen der DDR/Berlin (Ost) und dem Bundesgebiet/Berlin (West) waren am 31. 12. 1977 821 Fernsprechleitungen, zum großen Teil für den Selbstwählferndienst, geschaltet. Es ist vereinbart, die Zahl der zwischen den beiden deutschen Staaten in automatischer Betriebsweise geschalteten Leitungen bis zum Jahr 1982 um jährlich 120 Stück auf insgesamt 1421 zu erhöhen.
Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 376