Funkwesen (1979)
Siehe auch die Jahre 1975 1985
Forschung, Entwicklung und Leitung des Betriebes und der Technik des Rundfunk- und Fernsehwesens ist Angelegenheit der Deutschen Post. Für die Sende-, Übertragungs- und Studiotechnik ist der 1956 im Ministerium für Post- und Fernmeldewesen gebildete Bereich Rundfunk und Fernsehen verantwortlich. Es wurde ein leistungsstarkes Rundfunk-Sendernetz, insbesondere im UKW-Bereich, entwickelt.
Für das Errichten und Betreiben von Rundfunkempfangsanlagen, worunter Anlagen sowohl für den Hör-Rundfunk als auch für den Fernseh-Rundfunk zu verstehen sind, gilt die Rundfunkordnung vom 1. 1. 1977 (GBl. I. S. 14 ff.). Post- und Fernmeldewesen.
Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 434
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