Geburtenbeihilfen (1979)
Siehe auch:
- Geburtsbeihilfe: 1969
Frauen erhalten bei der Geburt jedes Kindes eine Beihilfe in Höhe von 1.000 Mark. Sie wird in Teilbeträgen von 150 (nach der 28. Schwangerschaftswoche), 750 (nach der Geburt) und viermal je 25 Mark in den ersten vier Monaten nach der Geburt dann gezahlt, wenn die Schwangere vor der Geburt in bestimmten Abständen die Schwangerenberatungsstelle und später die Wöchnerin mit dem Säugling die Mütterberatungsstelle aufsucht.
Der Erfolg dieser Maßnahme ist unter gesundheitspolitischem Aspekt beachtlich: 1976 lag die Säuglingssterblichkeit (im ersten Lebensjahr Gestorbene) mit 1,4 v. H. noch unter der im internationalen Standard ebenfalls niedrigen Kennziffer der Bundesrepublik Deutschland (1,7 v. H.). Kinderbeihilfen.
Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 437
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