DDR von A-Z, Band 1979

Handelsfondsabgabe (1979)

 

 

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1985


 

Analog zur Produktionsfondsabgabe in volkseigener Industrie und Bauwirtschaft wurde seit 1968 (GBl. II, 1967, Nr. 93) die H. im Bereich des volkseigenen Groß- und Einzelhandels eingeführt. Sie wird als Prozentsatz vom Bestand an Grund- und Umlaufmitteln erhoben. Die Rate der H. wird als staatliche Plankennziffer herausgegeben und beträgt gegenwärtig für den Konsumgüterhandel einheitlich 6 v. H. auf gemietete Grundmittel und 3 v. H. auf die Bestände im Umlaufmittelbereich. Für das Hotel- und Gaststättenwesen beträgt die H. einheitlich 1 v. H. und für den Produktionsmittelhandel einheitlich 3 v. H. auf Grund- und Umlaufmittel (GBl. II, 1971. Nr. 31). Mit der Einführung der H. wurde die Handelsabgabe aufgehoben.


 

Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 502


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.