DDR von A-Z, Band 1979

Kraftfahrzeugkennzeichen, Polizeiliche (1979)

 

 

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1985


 

Die PK. der DDR bestehen aus 2 Buchstaben und einer 4ziffrigen Nummer in schwarzer Schrift auf weißem Schild. Der erste Buchstabe ist der Kennbuchstabe für den Bezirk, und zwar nach folgender Einteilung:

 

 

Der zweite Buchstabe bezeichnet ― mit Ausnahme in Berlin (Ost) ― die Nummernserie, da mit den 4ziffrigen Nummern nur jeweils 9.999 Fahrzeuge gekennzeichnet werden können. Die Nummern sind zur besseren Lesbarkeit durch einen Bindestrich in 2stellige Zifferngruppen getrennt, z. B. EF 59–69.

 

[S. 612]In jüngster Zeit werden Pkw aus Berlin (Ost) mit 3 Buchstaben, z. B. IBB, beobachtet. Es sind demnach 2 Buchstaben dem Kennzeichen I (= Berlin [Ost]) hinzugefügt worden. Über ihre Bedeutung konnten bisher keine genauen Angaben ermittelt werden. Anzunehmen ist, daß mit zunehmender Motorisierung das bisherige System nicht ausreicht und deshalb eine Buchstabenserie angefügt wird.

 

Auf den Kennzeichentafeln der Pkw und auf denen, die an der Vorderseite der Lkw angebracht sind, stehen Buchstaben und Nummern nebeneinander. Auf den Schildern an der Rückseite der Lkw ist die Nummer unter die Buchstaben gesetzt. Bei Lkw, die weniger als 30 km/h fahren dürfen, ist diese Einschränkung durch eine kreisförmige Ausbuchtung in der Mitte der rückwärtigen Kennzeichentafel ersichtlich. Bei Lkw ist das PK. auf der Rückwand neben der Kennzeichentafel zusätzlich in einer Zeile aufzumalen.

 

Die polizeiliche Zulassung wird durch eine Prägemarke mit dem DDR-Emblem und Rundumbeschriftung „Deutsche Demokratische Republik“ kenntlich gemacht.

 

Seit dem 1. 1. 1974 müssen Kraftfahrzeuge, die in der DDR zugelassen sind, bei Fahrten außerhalb der DDR das Unterscheidungszeichen „DDR“ (in schwarzen Buchstaben auf weißem Grund) führen; andere Unterscheidungszeichen dürfen nicht geführt werden. Mit dieser Anordnung hat die DDR ein Zeichen deutlicher Abgrenzung gegenüber der Bundesrepublik Deutschland gesetzt, da sie das zuvor gemeinsame Unterscheidungszeichen „D“ für Kraftfahrzeughalter in der DDR nicht mehr erlaubt.

 

Die Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen ausländischer Vertretungen und von Kraftfahrzeugen des Personals ausländischer Vertretungen ist neu geregelt worden und mit Wirkung vom 1. 1. 1974 in Kraft getreten. Kraftfahrzeuge diplomatischer und konsularischer Vertretungen, die in der DDR zugelassen sind, erhalten danach Kennzeichen in weißer Schrift auf rotem Grund mit den Kennbuchstaben:

 

CD für Kraftfahrzeuge der Vertretungen anderer Staaten und deren diplomatischen Personals;

 

CY für Dienst- und Privatfahrzeuge des technischen und administrativen Personals;

 

CC für Dienstfahrzeuge konsularischer Vertretungen und Kraftfahrzeuge konsularischer Amtspersonen.

 

Kennzeichen in weißer Schrift auf blauem Grund gelten für folgende ausländischen Kraftfahrzeuge;

 

QA Dienstfahrzeuge und persönliche Fahrzeuge in der DDR akkreditierter ausländischer Korrespondenten;

 

QB Dienstfahrzeuge und persönliche Fahrzeuge der ausländischen Mitarbeiter von Außenhandelsniederlassungen, Industrievertretungen, kommerziellen Büros;

 

QC Dienstfahrzeuge und persönliche Fahrzeuge von ausländischen Mitarbeitern der Reisebüros, Fluggesellschaften, Kultur- und Informationszentren;

 

QD Dienstfahrzeuge und persönliche Fahrzeuge von ausländischen Mitarbeitern anderer Einrichtungen und Betriebe.


 

Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 611–612


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.