DDR von A-Z, Band 1979

Krankenversicherung, Freiwillige (1979)

 

 

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985


 

In der DDR hat die private Krankenversicherung, die allein von der Staatlichen Versicherung der DDR durchgeführt wird, infolge der umfassenden Sozialversicherungspflicht nur geringe Bedeutung, vor allem die Krankheitskostenversicherung. Für die Krankentagegeldversicherung sind dagegen mehrere Formen bekannt, die z. T. mit einer Unfallversicherung kombiniert sind. Sie hat die Funktion, die Leistungen der SV bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit zu ergänzen. Das Tagegeld aus der K. darf mit dem Krankengeld aus der SV nicht mehr als 90 v. H. des Nettoeinkommens des Versicherten betragen. Die Leistungen können zu unterschiedlichen Zeitpunkten einsetzen, bei Arbeitnehmern im allgemeinen von der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit an, da sich dann das Krankengeld der SV vermindert. Sozialversicherungs- und Versorgungswesen.


 

Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 613


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.