Kultur- und Sozialfonds (1979)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985
Betrieblicher Fonds für betriebliche Sozialleistungen, dessen Höhe vom jeweils übergeordneten Organ zu Lasten der Selbstkosten festgelegt wird. Bei der Planung und der Bildung des KuS. ist das jeweils erreichte Niveau der kulturellen und sozialen Betreuung zu berücksichtigen. In letzter Zeit werden Betriebe mit einem hohen Anteil von Frauen und Schichtarbeitern bevorzugt.
Die Fondsmittel werden zur Förderung 1. verbesserter Arbeits- und Lebensbedingungen vor allem der Mehrschichtarbeiter, 2. berufstätiger Frauen, insbesondere Mütter und Jugendlicher durch kulturelle und soziale Maßnahmen. 3. von Bildung und künstlerischer Selbstbetätigung, 4. von Sport und gesundheitlicher Betreuung und 5. des betrieblichen Wohnungswesens verwandt. Auch Leistungen aus besonderen Anlässen (z. B. Zuwendungen für Arbeitsjubiläen) werden aus diesem Fonds finanziert.
Im Jahr 1977 hatten die KuS. ein gesamtwirtschaftliches Volumen von rd. 3 Mrd. Mark.
Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 635
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