DDR von A-Z, Band 1979

Kuren der Sozialversicherung (1979)

 

 

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985


 

Auch die Sozialversicherung der DDR gewährt Heil-K., Genesungs-K. und prophylaktische K. (für Erwachsene und Kinder). Nach dem gemeinsamen Beschluß des Politbüros, des Ministerrats und des Bundesvorstandes des FDGB vom 7. März 1972 zur weiteren Entwicklung des Feriendienstes des FDGB und zu Fragen der K. und nach den Festlegungen des 8. FDGB-Kongresses werden seit 1972 die K. vorrangig an Schichtarbeiter, werktätige Frauen mit Kindern sowie Werktätige, die unter schweren Bedingungen arbeiten, vergeben, in steigendem Maß auch an Männer „im Vorrentenalter“ zwischen 55 und 60 Jahren. Die K.-Vorschläge werden von den BGL, den Räten für SV und den Bevollmächtigten für SV gemeinsam mit den Ärzten erarbeitet und von den betrieblichen K.-Kommissionen entschieden. Im übrigen werden die K.-Plätze durch die Kreiskurkommissionen des FDGB und der Staatlichen Versicherung vergeben. 1977 wurden 199.971 Heil-K. (darunter 19.249 für Kinder), 21.573 Genesungs-K. und 80.229 prophylaktische K. (darunter 45.306 für Kinder) abge[S. 637]schlossen. Die mittlere Kurdauer lag bei 28 Tagen. Kurorte.


 

Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 636–637


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.