Lohnausgleich (1979)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985
Bei Arbeitsunfähigkeit wurde bis Ende 1977 neben dem Krankengeld durch die Betriebe für insgesamt 6 Wochen im Kalenderjahr L. als Differenz zwischen dem Krankengeld und 90 v. H. des Nettoverdienstes gezahlt. Zeitlich unbegrenzter L. wurde bis zur Wiederaufnahme der Arbeit oder Berentung bei Arbeitsunfähigkeit wegen Unfalls bzw. Berufskrankheit oder Quarantäne gewährt.
Vollen L. (bis zu 100 v. H. des Nettodurchschnittsverdienstes) erhielten Lehrlinge (bis zu 12 Wochen im Kalenderjahr), Kämpfer gegen den Faschismus oder Verfolgte d. F. (für die gesamte Dauer des Krankengeldbezuges, Wiedergutmachung) sowie Mitglieder von Kampfgruppen bei Dienstunfall.
Seit dem 1. 1. 1978 zahlt die Sozialversicherung auch diese Leistungen. Dafür wurde der Beitragsanteil der Betriebe von 10 auf 12,5 v. H. des beitragspflichtigen Bruttoarbeitsverdienstes der Arbeiter und Angestellten bzw. der Genossenschaftsmitglieder erhöht.
Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 692
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