Postleitzahlen (1979)
Siehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1985
Nachdem in der Bundesrepublik Deutschland bereits 1961 P. eingeführt worden waren, folgte die DDR seit dem 1. 10. 1964 ohne vorher Abstimmung mit der Deutschen Bundespost (DBP). So [S. 843]kam es zu Überschneidungen zwischen beiden Leitzahlsystemen. In vielen Fällen stimmten die P. mit denen in der Bundesrepublik überein. Bonn hatte z. B. die gleiche P. 53 wie Weimar. Die Deutsche Post der DDR verfügte deshalb, daß nach Bestimmungsorten im Bereich anderer Postverwaltungen, in deren Anschrift eine P. verwendet wird, vor der betreffenden P. die Ziffer „0“ anzugeben ist; die DBP empfahl ihren Absendern, zur Vermeidung von Verwechslungen bei Sendungen in die DDR ein „X“ vor die P. zu setzen. Am 30. 3. 1976 wurde in einem Verwaltungsabkommen zwischen dem Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen der Bundesrepublik Deutschland und dem Ministerium für Post- und Fernmeldewesen der DDR über den Postverkehr, das am 1. 7. 1976 in Kraft getreten ist, vereinbart, als Kennung vor P. das jeweilige für den grenzüberschreitenden Kraftfahrzeugverkehr geltende Unterscheidungskennzeichen D bzw. DDR anzuwenden. Diese Regelung gilt auch im Verkehr mit Berlin (West). Die P. in der DDR besteht allgemein aus vier Ziffern. Nullen, die in der dritten und vierten Stelle stehen, können entfallen. Das P.-System läßt es somit zu, bedeutenden Städten und Orten zwei- und dreistellige P. zuzuordnen. In Großstädten setzt sich die P. aus der zweistelligen Grundleitzahl und der Unterscheidungsziffer des jeweiligen Postamts zusammen.
Die zweiteiligen Grundleitzahlen im Bereich der einzelnen Bezirksdirektionen sind:

Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 842–843