DDR von A-Z, Band 1979

Postscheckdienst (1979)

 

 

Siehe auch die Jahre 1975 1985


 

Für die Abwicklung des P. und Postspargirodienstes bestehen in der DDR die Postscheckämter Berlin, Leipzig, Dresden, Magdeburg und Erfurt. Nach der Postscheckordnung vom 17. 5. 1968 (GBl. II, S. 343) können a) am P. juristische Personen oder andere Vereinigungen mit Sitz in der DDR sowie Bürger mit Personalausweis der DDR teilnehmen, b) am Postspargirodienst ebenfalls Bürger mit Personalausweis der DDR sowie registrierte Vereine und andere Vereinigungen mit Sitz in der DDR, soweit sie keine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben.

 

Im Postspargirodienst werden alle Guthaben auf Konten jährlich mit 3¼ v. H. verzinst, im P. nur die Guthaben für Bürger mit Personalausweis der DDR.

 

Nachdem der Postscheckverkehr in der DDR fast zum Erliegen gekommen war, wurde er erst Ende 1963 neu belebt. Nach der 5. Durchführungsbestimmung zum Gesetz über die Regelung des Zahlungsverkehrs vom 10. 12. 1963 (GBl. II, S. 862) wurden die zum bargeldlosen Zahlungsverkehr Verpflichteten gesetzlich veranlaßt, neben dem Bankkonto ein Postscheckkonto zu führen, über das unbare Zahlungen bis 200 Mark, also Beträge, die für die staatliche Finanzkontrolle geringere Bedeutung haben, abzuwickeln sind. Auch zeitweilig erforderliche Konten für genehmigte Spendenaktionen sind bei den Postscheckämtern zu führen.

 

Die Deutsche Post (DP) beteiligt sich an der freizügigen Bareinlösung von Schecks bis zu einem Höchstbetrag von 500 Mark.

 

Ende 1977 bestanden in der DDR 199.000 Postscheckkonten, d. h. bei der DP hatte jeder 84. Einwohner ein Postscheckkonto.

 

Ende 1977 befanden sich bei der DP auf einem Postscheckkonto durchschnittlich 5.457 Mark.


 

Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 843


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.