Rentenversicherung, Freiwillige (1979)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985
Versicherungszweig der Staatlichen Versicherung der DDR (Lebensversicherung). Ehemalige Sozialversicherte, die bereits vor dem 30. 6. 1968 bei der Sozialversicherung nach einer Pflichtversicherungszeit freiwillig weiterversichert waren, konnten dies nach dem 1. 7. 1968 fortsetzen. Neue freiwillige Versicherungsverhältnisse auf Alters- und Invalidenrente werden seitdem nicht mehr abgeschlossen. An die Stelle der freiwilligen Weiterversicherung trat 1968 eine freiwillige Versicherung auf Zusatzrente bei der Sozialversicherung. Die Beiträge lagen wahlweise zwischen 10 Mark und 200 Mark monatlich, wobei die Leistungsbemessung ausschließlich versicherungsmathematischen Grundsätzen folgte. Diese Zusatzversicherung entsprach damit weitgehend der Höherversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung der Bundesrepublik Deutschland.
Mit Wirkung vom 1. 3. 1971 ist die Freiwillige ➝Zusatzrentenversicherung völlig umgestaltet worden. Die alte freiwillige Versicherung auf Zusatzrente kann dennoch zu den gleichen Bedingungen wie vorher fortgesetzt werden.
Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 906