DDR von A-Z, Band 1979

Schießbefehl (1979)

 

 

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1985


 

Die Anwendung der Schußwaffe durch Angehörige der Grenztruppen richtet sich gemäß § 62 der Grenzordnung vom 15. 6. 1972 (GBl. II, S. 483) nach den „Schußwaffengebrauchsbestimmungen für die Wachen, Posten und Streifen der Nationalen Volksarmee“ von 1963 (DV-10/4), die aber „unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Grenzsicherung anzuwenden“ sind. In Erweiterung der Bestimmungen der DV-10/4 beruht der Schußwaffengebrauch der an der Grenze zur Bundesrepublik Deutschland und zu Berlin (West) eingesetzten Grenzposten auf der DV-30/10 von 1965. Nach diesen Vorschriften darf nur entlang der Grenze oder ins Hinterland geschossen werden. Dem Schußwaffengebrauch muß grundsätzlich der Anruf: „Halt, Grenzposten, Hände hoch!“ vorangehen. Danach kann ohne vorherigen Warnschuß gezielt geschossen werden.

 

Diese Dienstvorschriften sind durch einige Geheimbefehle, die nur den Kompanieführern zugänglich sind, verschärft worden. Bei der Vergatterung erhalten die Grenzposten den Befehl, Grenzdurchbrüche nicht zuzulassen, Grenzverletzer festzunehmen oder zu „vernichten“ und Provokationen in das Gebiet der DDR gegebenenfalls mit der Schußwaffe zu verhindern.

 

Seit der Errichtung der Mauer in Berlin am 13. 8. 1961 bis Anfang 1978 sind nach Ermittlungen der Zentralen Erfassungsstelle der Landesjustizverwaltungen in Salzgitter, die sich mit der Verfolgung dieser Gewaltverbrechen befaßt, an der Grenze zur Bundesrepublik Deutschland 103 und nach den Feststellungen der West-Berliner Polizei an der Grenze um Berlin (West) 70 Personen bei „Grenzverletzungen“ ums Leben gekommen. Die meisten von ihnen sind durch Grenzposten erschossen worden. Die tatsächliche Zahl der Opfer des Sch., der Minensperren und der seit 1971 gebauten Selbstschußanlagen dürfte jedoch höher liegen.

 

Bei der Zentralen Erfassungsstelle in Salzgitter sind bis 31. 1. 1978 3.868 Fälle von Schußwaffengebrauch durch DDR-Grenzposten sowie von Explosionen von Minen und Selbstschußanlagen allein an der Grenze zum Bundesgebiet registriert worden.


 

Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 921


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.