Sicherheitspolitik (1979)
Siehe auch die Jahre 1975 1985
[S. 960]Neben der Außenpolitik und der Militärpolitik dient die S. zur Verfolgung spezifischer außen- und sicherheitspolitischer Ziele der DDR. Dazu gehören ihre Mitgliedschaft und Aktivitäten im Rahmen des Warschauer Paktes, die Respektierung der territorialen Souveränität und Integrität der DDR, die Beteiligung an Sicherheits- und Abrüstungsmaßnahmen, beispielsweise der Beitritt zu entsprechenden Abkommen und Konventionen und die Teilnahme an internationalen Konferenzen. Bis in die 60er Jahre bedeutete S. für die DDR grundsätzlich nur die Beteiligung an Verträgen und Maßnahmen, die zur Schaffung eines Systems der kollektiven Sicherheit führen sollten. Dazu gehörten neben dem Beitritt zum Warschauer Pakt der Abschluß bilateraler Freundschafts- und Beistandsverträge mit den Staaten des Warschauer Pakts. Mit der Teilnahme an den Abrüstungsverhandlungen in Wien (MBFR) ebenso wie an der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) ist das Instrumentarium der defensiven S., das bis dahin ausschließlich in einer bilateralen Bündnispolitik bestand, durch multilaterale Komponenten ergänzt worden. Ursache dafür ist die veränderte politische Situation in Europa seit dem Abschluß der Verträge zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sowjetunion bzw. der VR Polen (1970), dem Viermächte-Abkommen über Berlin (1971) sowie dem Grundlagenvertrag (1972) und seinen Folgeverträgen. Danach konzentrierte sich die S. der DDR als „Politik zur Gewährleistung von Frieden und Sicherheit in Europa“ auf die Einberufung und die Teilnahme an der KSZE. Die S. der DDR wird von der SED als „internationalistisch“ bezeichnet, d. h., sie ist Bestandteil der S. der Staaten des Warschauer Paktes.
Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 960