Sozialpolitik (1979)
I. Definition
Unter S. werden in der DDR in den 60er und 70er Jahren nach Inhalt und Umfang recht unterschiedliche politische Bereiche verstanden: Einerseits wird der Begriff auf das klassische Gebiet der sozialen Sicherung eingeengt und werden darunter Maßnahmen gefaßt, „die auf die Gewährleistung der sozialen Sicherheit und auf die Milderung bzw. Beseitigung von sozialen Härtefällen gerichtet sind“; andererseits neigen zahlreiche Autoren in der DDR, insbesondere im politischen Umfeld, zu einer leerformelhaften Ausweitung des Begriffs. S. wird z. B. als Maßnahmenkomplex definiert, der „die soziale Lage der Gesamtheit bzw. der einzelnen Menschengruppen“ betrifft; oder S. wird, ganz allgemein, als Tätigkeit „auf sozialem Gebiet“ begriffen. Wie in der Bundesrepublik Deutschland ist auch in der DDR diese zunehmende Verwendung als „Allerweltsbegriff“ im politischen Tagesgeschäft häufig mit einem diffusen Verständnis von den Aufgaben und Zielen der praktischen S. verbunden.
II. Funktion im Marxismus-Leninismus
Die Selbstverständlichkeit, mit der gegenwärtig S. in der DDR als „ein fester Bestandteil der Politik der Partei der Arbeiterklasse“ deklariert wird, war keineswegs immer gegeben. Die S. hatte lange Zeit mit massiven ideologischen Vorbehalten zu kämpfen. Nach Auffassung der in der DDR vertretenen Version des Marxismus-Leninismus war sie im Sozialismus überflüssig, wenn nicht sogar sinnwidrig. Erst in den 60er und 70er Jahren hat sich ein Einstellungswandel vollzogen. An die Stelle kategorischer Ablehnung ist ein „Alleinvertretungsanspruch“ getreten, der in der These gipfelt, „echte“ S. sei nur im Sozialismus möglich.
A. Legitimationsprobleme und ideologischer Wandel
In den 50er Jahren wurde S. in der DDR noch als „dem Sozialismus wesensfremd“ abgelehnt. Aus der systemstabilisierenden Funktion der S. in den westlichen Industrieländern wurde gefolgert, daß sie ein kapitalismusimmanentes Strukturelement und ein spezifisches Phänomen des kapitalistischen Systems sei. Die offizielle Lehre hing damit der traditionellen, aus den politischen Kämpfen der deutschen und internationalen Arbeiterbewegung stammenden Auffassung an, S. sei letztlich nur ein besonders perfides Instrument zur Ablenkung der Arbeiterklasse von ihren eigentlichen, revolutionären Interessen; sie kuriere nur an den Symptomen einer durch und durch kranken Gesellschaftsordnung, anstatt diese Gesellschaft von Grund auf umzuwandeln. S. gehört in dieser Vorstellung zum Überbau einer überholten Gesellschaftsordnung, deren Grundwiderspruch die Probleme erst schafft, die zum Aufgabenfeld der S. gehören. Von diesem Gedanken ist es nur ein Schritt zu der Behauptung, S. gehe auch mit der Gesellschaftsordnung unter, die gezwungen ist, sie zur Verschleierung ihrer Widersprüche einzusetzen. Diese Einstellung hatte praktische Konsequenzen: Es verschwand nicht nur der Begriff S. nahezu vollständig aus dem offiziellen wissenschaftlichen und politischen Sprachgebrauch; S. erfuhr auch eine völlige Vernachlässigung als wissenschaftliche Disziplin. Wie Helga Ulbricht 1965 rückblickend feststellt, wurde in der DDR bis Ende der 50er Jahre „die Notwendigkeit oder auch die Existenz einer sozialistischen S. verneint, obwohl ihre praktische Handhabung seit Kriegsende das Gegenteil bewies“ (Aufgaben der sozialistischen Sozialpolitik bei der Gestaltung der sozialen Sicherheit in der DDR, Habilitationsschrift Leipzig 1965, S. 62).
Erst in den 60er Jahren lösten sich diese ideologischen Vorbehalte mehr und mehr auf. Die nicht zu übersehende Existenz systemunabhängiger sozialer Schwächen, die auf schicksalhafte oder natürliche Ursachen zurückgehen, erleichterten das Eingeständnis, daß es auch im Sozialismus Aufgabenfelder für eine S. gibt. Indem die S. in dieser Zeit vor allem als eine Politik der sozialen Sicherheit aufgefaßt wurde, die sich auf soziale Schwächen dieser Art und allenfalls noch auf soziale Probleme richtet, die als Relikte der kapitalistischen Vergangenheit interpretiert werden konnten, stand zumindest ihre Existenzberechtigung nicht länger in Frage. Die Abgrenzung zur kapitalistischen S. wurde mit der These vollzogen, daß es „echte“ S. im Kapitalismus nicht geben könne, daß S. von Ansatz, Motivation und Zielsetzung her dem kapitalistischen System „wesensfremd“ sei.
[S. 982]Die von der marxistisch-leninistischen Ideologie hiermit implizit zugestandene Notwendigkeit einer S. auch im Sozialismus läßt sich durch weitere Argumente untermauern, die einerseits zwar für eine jeweils systemspezifische Ausformung der S., andererseits jedoch für einen systemunabhängigen Bedarf an sozialpolitischer Steuerung sprechen. Auch im Sozialismus werden z. B. lebenszyklus- oder schicksalbedingt Bedürftigkeit und individuelle Leistungsfähigkeit auseinanderfallen, was angesichts fehlender bzw. nicht hinreichender Rückgriffsmöglichkeiten auf individuelles Sicherungsvermögen oder auf eine Absicherung durch kleinere „soziale Netze“ gesellschaftliche Sicherungseinrichtungen im großen Stil erforderlich macht. Auch und gerade bei gesamtgesellschaftlicher Planung muß ein System institutionalisiert werden, in dem über Umfang sowie absolutes und relatives Niveau von sozialen Sicherungsleistungen entschieden wird. Darüber hinaus treten auch im Sozialismus soziale Probleme insofern auf, als bestimmte, auf die Erfüllung gesellschaftlich notwendiger Funktionen (wie Steuerungs- und Ordnungsleistungen, Bewältigung von Knappheit usw.) ausgerichtete Verteilungsbedingungen in mehr oder weniger scharfen Widerspruch zu anerkannten Wertvorstellungen, wie z. B. dem Gleichheitspostulat, treten. Kein Gesellschaftssystem kann sich mit der Verteilung von Lebenslagen und Lebenschancen nach einem einheitlichen Kriterium, z. B. nach dem Leistungsprinzip, begnügen. Selbst bei einem konzeptionell ausgewogenen System mehrerer Verteilungsprinzipien wird es immer Bürger geben, die nicht unter Bedingungen leben, die ihnen nach den vorherrschenden gesellschaftlichen Vorstellungen von Gerechtigkeit zukommen. Dies kann an Unvollkommenheiten des Verteilungssystems, aber auch an der Unfähigkeit der Betroffenen liegen, ihre Bedürfnisse anzumelden und durchzusetzen.
Im Zuge der Diskussion um die Grundlagen einer sozialistischen S. wird die Existenz von sozialen Problemen auch in der DDR anerkannt, allerdings unter der Einschränkung, daß es sich hierbei ausschließlich um Probleme „nicht-antagonistischen Charakters“ handele. Es wird allerdings eingeräumt, daß solche Fragen nicht nur punktuell und temporär auftreten, sondern durchaus einen ständigen Bedarf an sozialpolitischer Einflußnahme auslösen, da sie entweder als Folgen des sozialen Wandels oder als unerwünschte Nebeneffekte planvollen Handels in anderen Politikbereichen „ständig neu, aus dem Prozeß der gesellschaftlichen Veränderung geboren werden“ (G. Tietze). Damit ist im wesentlichen eine ideologische Kehrtwendung vollzogen, die es erlaubt, der S. einen neuen Stellenwert in der praktischen Gesellschaftspolitik der SED-Führung zuzuweisen.
Dieser Einstellungswandel ist zu Beginn der 70er Jahre praktisch abgeschlossen — zu einer Zeit also, in der in der Bundesrepublik Deutschland die sozialliberale Koalition (SPD) unter dem Stichwort Reformpolitik sozialpolitische Zielsetzungen in das Zentrum ihrer politischen Programmatik rückte.
Daß es in der DDR vor allem auch darum ging, die sozial-integrativen Möglichkeiten der S. zu nutzen, ist bereits aus der Rede des Ersten Sekretärs des ZK der SED, E. Honecker, auf dem VIII. Parteitag der SED (1971) erkennbar. Die S. erscheint seitdem der DDR-Führung als ein geeignetes Instrument, den aus dem Vergleich mit der Entwicklung des Lebensstandards in der Bundesrepublik entstehenden Erwartungsdruck aufzufangen und der Bevölkerung der DDR kurzfristigere, unmittelbar greifbare Erfolge des sozialistischen Systems vorzuweisen. Für die politische Führung liegen allerdings kaum lösbare Probleme darin, daß sie sich der über sozialpolitische Maßnahmen erreichbaren Loyalität nicht dauerhaft sicher sein kann. Die verstärkte Nutzung der S. als Legitimationsersatz (P. C. Ludz) birgt die Gefahr, daß Erwartungshaltungen bestärkt, Anspruchsniveaus verschoben und bei einer zunehmenden Sensibilisierung gegenüber sozialen Problemen ausbleibende Erfolge der Parteiführung wiederum unmittelbar angelastet werden. Andererseits verbreitert eine aktive S. zunächst die Palette der politischen Aktionsmöglichkeiten und erlaubt eine differenziertere Gesellschaftspolitik, als sie in der DDR der 60er Jahre möglich war.
B. Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik
Die konkreten politischen Maßnahmen der 70er Jahre stellen keinen völligen Kurswechsel in dem Sinne dar, daß die S. nun gezielt als ein Instrument der Einebnung sozialer Unterschiede oder zur Etablierung eines sozialistischen Wohlfahrtsstaates eingesetzt würde. Zu hohe Erwartungen werden stets mit dem Hinweis auf die Einheit von Wirtschafts- und S. im Sozialismus gedämpft. Mit dieser, vor allem seit dem IX. Parteitag der SED (1976) propagierten Formel wird in der DDR eine „Wirtschafts- und Sozialpolitik aus einem Guß“ gefordert. Da die Notwendigkeit einer Koordinierung aller Politikbereiche, also auch der Wirtschafts- und S. unter planwirtschaftlichen Bedingungen selbstverständlich ist, drängt sich die Frage nach der Funktion des propagandistischen Aufwands auf. Der Rationalitätsanspruch verlangt in jeder Gesellschaftsordnung nach einer abgestimmten S., also nach dem krassen Gegenstück zu einer „S. auf eigene Faust“, die sich innerhalb des sozialistischen Gesellschaftssystems als unerträglicher Störfaktor erweisen müßte. Einheit von Wirtschafts- und S. meint demnach nicht nur ein koordiniertes Miteinander, sondern ein konditionales Abhängigkeitsverhältnis der einzelnen politischen Bereiche. Wirtschaftlicher Fortschritt wird als Voraussetzung des sozialen Fortschritts verstanden, [S. 983]sozialer Fortschritt als ein entscheidender Stimulus für wirtschaftliche Erfolge angesehen. Das Prinzip der Einheit von Wirtschafts- und S. verkümmert im politischen Alltag zu der trivialen, in der DDR allerdings als „wichtige Lebenserfahrung unseres Volkes“ verkündeten These, „daß nur das verbraucht werden kann, was vorher erarbeitet wurde“ (Bericht des ZK der SED an den IX. Parteitag, in: Neues Deutschland vom 19. 5. 1976, S. 6). Sozialpolitische Maßnahmen sollen vor allem die für das „Wachstum der Produktion unerläßlichen Initiativen der Werktätigen stimulieren, um so mehr, wenn sie von zielgerichteter ideologischer Arbeit begleitet werden, um jedem den engen Zusammenhang zwischen eigener Leistung und wachsendem Lebenstandard voll bewußt zumachen und so seinen Leistungswillen noch zu fördern“ (H. Miethe/H. Milke. Die Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik, in: Einheit 10/1976. S. 1160).
III. Ansätze zu einer marxistisch-leninistischen S.-Konzeption
Bis in die Mitte der 60er Jahre beschränkte sich die wissenschaftliche Beschäftigung mit einer sozialistischen S. in der DDR auf einige eher praxisorientierte Aufsätze und vereinzelte deskriptive Arbeiten vor allem zu Sozialversicherungsfragen. Die Gesamtproblematik wurde erstmals differenzierter und grundsätzlicher in Helga Ulbrichts Habilitationsschrift aus dem Jahre 1965 abgehandelt. Auf breiterer Basis ist die Forschung allerdings erst nach dem VII. Parteitag der SED (1967) vorangetrieben worden. In den entsprechenden Fachzeitschriften erschienen in zunehmender Zahl theoretische Arbeiten (u. a. von G. Schmunk, G. Tietze, M. Thürling, G. Winkler), die zur Veröffentlichung einer ersten Monographie und eines Lehrbuches zur S. führten (Autorenkollektiv, Sozialpolitik, Betrieb, Gewerkschaften. Berlin [Ost] 1972; Autorenkollektiv. Marxistisch-leninistische Sozialpolitik, Berlin [Ost] 1975).
Die Diskussion wurde vor allem von Vertretern bzw. aus dem Umkreis des FDGB geführt, der sich ganz besonders um den Aufbau der jungen Disziplin bemühte. An der Hochschule des FDGB „Fritz Heckert“ in Bernau wurden Arbeits- und Forschungsgruppen sowie ein Institut für S. (Leitung: G. Tietze) gegründet. Auch der Bundesvorstand des FDGB richtete eine Abteilung S. ein und hielt bereits 1969 in Bernau eine Konferenz ab, auf der eine zusammenfassende Darstellung sozialpolitischer Fragen unter besonderer Berücksichtigung der Rolle der Gewerkschaften vorgenommen wurde. Parallel dazu begann die Auseinandersetzung mit der S. der „sozialreaktionären Koalition“ in der Bundesrepublik (G. Thude, G. Tittel, Brühl/Schneider).
Auf Beschluß des Politbüros des ZK der SED ist Anfang 1974 ein Wissenschaftlicher Rat für S. und Demographie gegründet worden, der einen Teil des gestiegenen Informations- und Beratungsbedarfs decken soll. Der Vorsitzende des Rates, Prof. Dr. Gunnar Winkler, wurde gleichzeitig zum Leiter des 1978 gegründeten Instituts für Soziologie und S. an der Akademie der Wissenschaften berufen.
A. Inhalt und Hauptaufgaben
Definitionen des Inhalts der sozialistischen S., die vor allem Ende der 60er und Anfang der 70er Jahre in der DDR recht differenziert diskutiert worden sind, gehen von Grundgedanken der sozialistischen Reproduktions-Theorie aus. Die S. gestaltet danach den „dialektischen Wechselprozeß“ subjektiver Bedürfnisse und objektiver Arbeits- und Lebensbedingungen der Menschen nach Maßgabe des gesellschaftlichen Gesamtinteresses bei jeweils ausgewählten sozialen Gruppen. Als „Klassenpolitik der Arbeiter-und-Bauern-Macht“ soll sich die S. nicht auf die Beeinflussung und Befriedigung beliebiger Bedürfnisse der Menschen richten, sondern auf „die Entwicklung und Befriedigung ihrer Bedürfnisse und Interessen nach Maßstab des gesellschaftlichen Gesamtinteresses“ (G. Tietze). S. zielt also letztlich auf „die Verwirklichung des von der Arbeiterklasse und den Klassikern des Marxismus-Leninismus entworfenen Bildes vom Sozialismus“ (J. Bernard). Von der Gesellschaftspolitik unterscheidet sie sich nach Auffassung von G. Tietze dadurch, daß sie nicht alle sozialen Prozesse regelt, sondern sich auf die „Gestaltung der Beziehungen ausgewählter sozialer Gruppen beschränkt, für die differenzierte Maßnahmen der Anerkennung, Förderung und Sicherung notwendig sind“.
Dabei stellen sich die folgenden Hauptaufgabenbereiche:
1. Sicherung der einfachen und einer dem Stand der Produktivkräfte entsprechenden erweiterten Reproduktion des Individuums, insbesondere seiner Arbeitskraft,
2. Sicherung der einfachen und möglichst auch der erweiterten Reproduktion der Bevölkerung und damit des gesamtgesellschaftlichen Arbeitsvermögens,
3. Behebung und Milderung sozialer Unterschiede, die aus abweichendem Verhalten entstehen,
4. Milderung wirtschaftlicher Ungleichheit, soweit sie nicht aus dem Leistungsprinzip zu rechtfertigen ist,
5. Gewährleistung eines gleichwertigen Reproduktionseffektes bei Vorliegen ungleicher Arbeits- und Lebensbedingungen.
Der erste Aufgabenkomplex zielt auf die Sicherung eines „sozialen Minimums“ für alle Bürger. Dazu zählt die rechtliche Sicherung von Mindestbedingungen in den Gestaltungsbereichen Arbeit, Gesundheit. Wohnung, Erziehung und Bildung usw., [S. 984]die Gewährung von Mindesteinkommen (Mindestlohn; Renten) sowie die unentgeltliche oder subventionierte Bereitstellung von Gütern des Grundbedarfs. Besonderes Gewicht kommt der Aufgabe zu, die Wahrnehmung des Rechts auf Arbeit zu ermöglichen, die z. B. durch Krankheit, Alter, Invalidität oder familiäre Belastungen eingeschränkt sein kann. Solchen Einschränkungen sollen Maßnahmen des allgemeinen oder gruppenspezifischen Gesundheits- oder Arbeitsschutzes, der Rehabilitation oder der Unterstützung berufstätiger Mütter entgegenwirken.
Zu dem zweiten Aufgabenkomplex zählen spezifische bevölkerungspolitische Maßnahmen zur „Herausbildung und Förderung einer stabilen Zwei- bis Drei-Kinder-Familie“ wie Geburtenbeihilfen, Ehestandsdarlehen sowie die besondere Förderung berufstätiger Mütter (Schwangerschaftsurlaub, monatlicher Hausarbeitstag, verlängerter Erholungsurlaub, Anrechnungszeiten in der Sozialversicherung usw.) (Frauen).
Die unter 3. genannten Aufgaben entstehen „aus Verhaltensweisen von Menschen, die nicht der gesellschaftlichen Norm entsprechen“ (H. Ulbricht, Aufgaben der sozialistischen Sozialpolitik, a. a. O. S. 132), die beispielsweise nicht arbeitswillig oder in anderer Weise straffällig geworden sind (Asoziales Verhalten). Dadurch werden Maßnahmen eingliedernden, betreuenden und fürsorgenden Charakters notwendig, wie Jugendhilfe, Gefährdetenfürsorge, Gefangenenfürsorge und Resozialisierung (Strafvollzug).
Maßnahmen zur Milderung wirtschaftlicher Ungleichheit (Aufgabenkomplex 4) zielen auf Unterschiede, die aus einer ungenügenden Anwendung des Leistungsprinzips entstehen oder aus einer ungerechtfertigten oder schematischen Anwendung dieses Prinzips (z. B. auf Beschränkt- oder Nicht-Leistungsfähige) resultieren. Die Herstellung eines gleichwertigen Reproduktionseffektes (Aufgabenkomplex 5) erfordert schließlich Maßnahmen zum Ausgleich von Belastungsunterschieden, wie sie sich insbesondere aus höheren Arbeitsbelastungen (Sonderleistungen für berufstätige Mütter, Schichtarbeiter, Arbeitsrecht), höheren wirtschaftlichen und sozialen Belastungen (Förderungsmaßnahmen für kinderreiche Familien, alleinstehende Eltern, Familie) oder aus besonderen sozialen Schwächen (Tagesstätten für behinderte Kinder, Behindertenwerkstätten) ergeben.
B. Leitbild und Prinzipien
Bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben gehen die politischen Organe in der DDR erklärtermaßen von Prinzipien aus, die eindeutig den dominierenden Einfluß des gesellschaftspolitischen Leitbildes für die Ausgestaltung der S. belegen. Gesellschaftspolitisches Leitbild ist das von den Klassikern des Marxismus-Leninismus, d. h. faktisch das von der SED entworfene Bild von einer sozialistischen Gesellschaft. Konstitutive Elemente dieses Leitbildes sind vor allem folgende Vorstellungen, die in der DDR als „unantastbare Grundlagen der sozialistischen Gesellschaftsordnung“ (Art. 2 Abs. 2 Verfassung der DDR) verstanden werden und sich verkürzt mit folgenden Grundsätzen wiedergeben lassen: Grundsatz der Wissenschaftlichkeit und Parteilichkeit des Marxismus-Leninismus,
Grundsatz des Interpretations- und Führungsmonopols der Partei der Arbeiterklasse, d. h. der SED, Grundsatz der umfassenden Interessenidentität im Sozialismus und des Primats des gesellschaftlichen Gesamtinteresses,
Grundsatz der Notwendigkeit zentraler Leitung und Planung der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung nach dem Prinzip des Demokratischen Zentralismus.
Grundsatz vom Primat der Arbeit und des veränderten Charakters der Arbeit unter sozialistischen Produktionsverhältnissen.
Grundsatz der umfassenden Solidarität im Sozialismus.
Die Dominanz dieses Leitbildes gegenüber einzelnen politischen Aktionsbereichen ergibt sich aus dem Leitbild selbst: Es enthält auf unterschiedlichen semantischen und damit auch inhaltlichen Ebenen Normen, die derart aufeinander bezogen sind, daß ein relativ geschlossenes Aussagensystem entsteht, dessen wichtigste Kennzeichen seine Dogmatik und sein Anspruch auf Wissenschaftlichkeit und Universalität sind. Aus dem Dogmatismus des Leitbildes ergibt sich für die S. in der DDR ein absolutes Pluralismusverbot hinsichtlich Träger und Zielvorstellungen. Sozialistische S. ist weder konzeptionell noch organisatorisch autonom, sondern nur „relativ selbständig“ denkbar. Dies kommt auch in der Widerspiegelung der Leitbildnormen auf der Ebene sozialpolitischer Gestaltungsprinzipien zum Ausdruck, die nach den in der DDR propagierten Auffassungen als „Verallgemeinerung der wesentlichsten Seiten und Wesenszüge der S. unter den gegenwärtigen Bedingungen der entwickelten sozialistischen Gesellschaft“ verstanden werden. Es handelt sich im einzelnen um:
das Prinzip der Parteilichkeit und Klassengebundenheit einer marxistisch-leninistischen S.,
das Prinzip der Einheitlichkeit und Differenziertheit sozialistischer Gesamt- und S.,
das Prinzip der Einheit von ökonomischem und sozialem Fortschritt,
das Prinzip der Übereinstimmung von politisch-wirtschaftlicher und wissenschaftlich-technischer Entwicklung und Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen,
das Prinzip der zentralen staatlichen Leitung und Planung in allen Grundfragen der sozialistischen S. [S. 985]und ihrer eigenverantwortlichen Durchsetzung durch die Betriebe, örtlichen Staatsorgane und gesellschaftlichen Kräfte (Selbstverwaltung), das Prinzip der organischen Verbindung der Verteilung nach der Arbeitsleistung und der Befriedigung von Bedürfnissen aus gesellschaftlichen Konsumtionsfonds,
das Prinzip der gesellschaftlichen Sorge um den Menschen und der Solidarität bei der Lösung sozialpolitischer Aufgaben und Maßnahmen,
das Prinzip der Rationalität und Effektivität in der sozialistischen S.
Die Dominanz des Leitbildes zeigt sich in diesem Zusammenhang eindeutig darin, daß die S. auf denselben Grundlagen und mit gleichen Prinzipien wie die Gesamtpolitik des sozialistischen Staates operiert. Es ist von daher konsequent, wenn Lehrbücher aus der DDR als „entscheidende Basis für die marxistisch-leninistische S.“ ausschließlich die bereits aufgeführten konstitutiven Elemente des Leitbildes nennen, nämlich „die Herrschaft der Arbeiterklasse unter Führung ihrer marxistisch-leninistischen Partei“, „das sozialistische Eigentum an den Produktionsmitteln“ sowie „den demokratischen Zentralismus bei der Leitung und Planung von Staat und Wirtschaft“.
IV. Praktische Ausgestaltung
Schwerpunkte der praktischen S. lagen in der unmittelbaren Nachkriegszeit zunächst auf der Behebung der Kriegsfolgen und dem Aufbau bzw. der Reorganisation des Sozialleistungssystems. Im Vordergrund standen zunächst allgemeine Schutz- und Versorgungsmaßnahmen auf einem allgemein niedrigen Leistungsstand. Daneben wurden mit Sonderleistungen für bestimmte „staatstragende“ und wirtschaftlich wichtige Gruppen der Bevölkerung strukturpolitische Ziele verfolgt.
In der Folgezeit lag das Schwergewicht auf gesundheits-, bildungs- und vor allem beschäftigungspolitischen Zielen (Arbeitskräfte). Seitdem die Vollbeschäftigungsgrenze praktisch erreicht ist, also nahezu die gesamte arbeitsfähige Bevölkerung in der DDR im Produktionsprozeß steht, wird mit Nachdruck die sog. Intensivierung und Rationalisierung verfolgt, wobei insbesondere der Schichtarbeit eine steigende Bedeutung beigemessen wird. Sozialpolitische Maßnahmen unterstützen diese Politik durch gezielte Begünstigungen und Anreize.
Das Hauptgewicht der sozialpolitischen Programme in den 70er Jahren liegt auf bevölkerungspolitischen Maßnahmen, die vor allem mit gezielten Erleichterungen für werktätige Mütter (Mutterschutz, Mütterunterstützung, Arbeitsrecht), mit Ehestandsdarlehen und Geburtenbeihilfen sowie einem ambitionierten Wohnungsbauprogramm dem seit 1969 zu beobachtenden Rückgang der Bevölkerung entgegenwirken sollen.
A. Besonderheiten des bestehenden Systems
Charakteristisch für die derzeit praktizierte S. ist eine umfassende Basissicherung über eine ausgebaute Schutzgesetzgebung im Arbeitsrecht, eine staatliche Lohnpolitik (Lohnformen und Lohnsystem) vor dem Hintergrund einer Arbeitsmarktordnung phne autonome Tarifpartner, freies Organisationsrecht und Arbeitskampfrecht, eine umfassende soziale Sicherung bei Ausfall des Erwerbseinkommens, eine staatliche Preispolitik (Preissystem und Preispolitik) sowie ein breites Angebot öffentlicher Güter und Dienstleistungen (Öffentliche Sozialleistungen). Da der Staat auf die Primärverteilung, z. B. über das Instrument der Lohnpolitik, einen sehr starken Einfluß ausübt, entfällt die Notwendigkeit für einen Teil der in den entwickelten nicht-sozialistischen Gesellschaftssystemen inzwischen üblichen monetären Transfers. Versorgungs- und Verteilungsziele werden darüber hinaus bevorzugt über Realtransfers, d. h. über — in der Regel unentgeltliche — Sach- und Dienstleistungen verfolgt. Dies bietet sich schon deshalb an, weil der sozialistische Staat weitgehend die für die Lebenslage der Bevölkerung relevanten Bereiche (Bau- und Wohnungswesen; Gesundheitswesen; Einheitliches sozialistisches Bildungssystem) direkt kontrolliert.
Gegenüber der S. in der Bundesrepublik Deutschland ist für das System der sozialen Sicherung bzw. das Sozialversicherungs- und Versorgungswesen in der DDR kennzeichnend
die eindeutige Dominanz zentralstaatlicher Instanzen (Bedeutungslosigkeit des Subsidiaritätsprinzips),
die starke Einbeziehung der Betriebe und der Gewerkschaften (FDGB) in die organisatorische Abwicklung der sozialen Sicherung,
eine deutliche Hinwendung zum Versorgungsprinzip und entsprechende Aushöhlung des Versicherungsprinzips,
eine starke Orientierung am Finalprinzip,
eine besondere Betonung der Prophylaxe sowie
das Fehlen einer unabhängigen Sozialgerichtsbarkeit.
Im Gegensatz zum organisatorisch zersplitterten System der sozialen Sicherung in der Bundesrepublik Deutschland sind alle öffentlich-rechtlichen Versicherungsträger in einer Einheitsversicherung zusammengefaßt, die sich zu einem wesentlichen Teil über den Staatshaushalt finanziert. Auslösung und Bemessung der Leistungen stehen weniger unter dem Gesichtspunkt einer versicherungsrechtlichen Anspruchsgrundlage und dem der dafür erbrachten Beiträge als unter dem Aspekt einer von Seiten des Staats angestrebten Versorgungssituation. Systemschwächen wie mangelhafte Transparenz, Unabgestimmtheit mehrerer Leistungsarten mit der Folge von Systemlücken oder Leistungskumulationen treten von daher kaum auf. Die fehlende Anbindung [S. 986]bestimmter Transfers, insbesondere der Renten, an die allgemeine Einkommensentwicklung (Dynamisierung) führte in der Vergangenheit zu einer gewissen Benachteiligung der Empfänger dieser Sozialeinkommen gegenüber den noch im Arbeitsleben stehenden Teilen der Bevölkerung; dies wurde auch durch einige Ad-hoc-Anpassungen der Leistungen nicht wesentlich verbessert. Die gegenwärtig in der DDR lebende ältere Generation ist bis in die jüngste Vergangenheit, obwohl sie in ihrer Aktiven-Phase hierfür die wirtschaftlichen Grundlagen geschaffen hat, an der allgemeinen Wohlstandsentwicklung nicht angemessen beteiligt worden.
II. Bewertung
Dem Versuch einer Bewertung der S. in der DDR sind enge Grenzen gesetzt. Es stellt sich zunächst nicht nur die Frage nach der Angemessenheit der angelegten Kriterien. Eine empirisch ausgerichtete Forschung stößt darüber hinaus gerade in diesem Bereich recht schnell auf weitere systembedingte Barrieren. Der fehlenden Partizipation der Bevölkerung an sozialpolitischen Entscheidungen entspricht eine weitgehende Unzugänglichkeit der relevanten und eine grobe Unzulänglichkeit der verfügbaren Daten.
Sozialpolitische Problemfelder werden einerseits von einer gezielten Agitation und Propaganda überspielt, andererseits bereits auf der Ebene wissenschaftlicher Forschung (Soziologie und Empirische Sozialforschung) in der DDR kaum ausgeleuchtet. Auch die Analyse rechtlicher Regelungen hilft kaum weiter, solange über ihre praktische Umsetzung wenig bekannt ist. So sind beispielsweise nach § 209 Abs. 3 des Arbeitsgesetzbuchs altersgerechte Arbeitsplätze für sog. Werktätige im höheren Lebensalter zwar ein Ziel der S. und gesetzlich kodifizierter Anspruch; in der betrieblichen Praxis fehlen solche Arbeitsplätze jedoch fast völlig oder beinhalten unqualifizierte Tätigkeiten als Wachmann, Hausmeister oder Pförtner. Die Beantwortung sozialpolitischer Fragestellungen setzt eine „soziale Berichterstattung“ voraus, die in der DDR aufgrund einer generell sehr geringen Erfahrungsoffenheit des Systems nicht existiert. Von daher fehlt auch die in westeuropäischen Industriestaaten sich inzwischen entwickelnde Wirkungsforschung als Grundlage einer Erfolgsanalyse sozialpolitischer Programme. Die DDR-Forschung muß sich daher vorläufig noch auf die Analyse eines unvollständigen Mosaiks von Einzelerfahrungen, auf Mutmaßungen über die Effekte institutioneller Regelungen sowie auf Ideologiekritik beschränken.
Skepsis ist beispielsweise gegenüber der in der DDR verbreiteten Vorstellung angebracht, die zunehmende Verteilung über die Gesellschaftliche ➝Konsumtion sei bereits mit einer wachsenden Durchsetzung des Bedürfnisprinzips im Sozialismus gleichzusetzen, die nahtlos zu kommunistischen Verteilungsverhältnissen führe. Zum einen ist es ein wichtiger und von der marxistisch-leninistischen Ideologie häufig verwischter Unterschied, ob nach (individuellen) Bedürfnissen oder nach (staatlich normiertem) Bedarf verteilt wird. Zum anderen ist ohne detaillierte Verteilungsanalysen nicht auszumachen, ob vor allem Gruppen mit dem höchsten Bedarf in den Genuß kollektiver Leistungen kommen oder ob nicht vielmehr durch die jeweilige Ausgestaltung der Leistungsabgabe andere Gruppen begünstigt werden.
In der Vergangenheit ist in Anbetracht der empfindlichen Knappheit an Arbeitskräften vor allem den Zielen der staatlichen Arbeitskräftepolitik hohe Priorität eingeräumt worden. Unterscheidet man z. B. hinsichtlich ihrer Zugehörigkeit zum gesellschaftlichen Arbeitsvermögen die Gruppen der Aktiven,
Noch-Nicht-Aktiven,
aus gesellschaftlich erwünschten Gründen (Mutterschaft, Studium) vorübergehend Inaktiven,
aus gesellschaftlichen tolerierten Gründen (Krankheit) vorübergehend Inaktiven,
dauerhaft Inaktiven
und untersucht, inwieweit und in welcher Form ihnen jeweils Leistungen der S. zugute kommen, so ergibt sich kurz umrissen folgendes Bild: Die Versorgung der dauerhaft Inaktiven erfolgt für die Bevölkerungsmehrheit auf relativ niedrigem Niveau und wird der gesellschaftlichen Wohlstandsentwicklung nur zögernd angepaßt. Die Mehrzahl der Maßnahmen zeigt die deutliche Tendenz, die in der Beschäftigung stehende Bevölkerung im Produktionsprozeß zu halten und für vorübergehend Nicht-Beschäftigte Anreize zur möglichst unverzüglichen Wiederaufnahme der Beschäftigung zu bieten. Dies kommt u. a. zum Tragen in
einer Festsetzung des Mindestbruttolohnes in deutlichem Abstand zur durchschnittlichen Altersrente, der fehlenden Anrechnung von im Ruhestand zusätzlich erzielten Arbeitseinkommen auf die Höhe der Altersversorgung,
der Tatsache, daß grundsätzlich Nicht-Erwerbsfähigkeit eine Voraussetzung zum Bezug von Hinterbliebenen- und Kriegsbeschädigtenrenten darstellt. Umfang und Qualität der sozialen Sicherung sind generell sehr eng mit der Stellung im Produktionsprozeß verknüpft. Dies kommt auch formal darin zum Ausdruck, daß das Sozialversicherungsrecht in seinen Grundsätzen im Arbeitsgesetzbuch geregelt ist.
In der DDR-Forschung ist diese Art der Ausgestaltung als „Wachstums- oder produktivitätsorientiert“ bezeichnet worden. Darunter wird allgemein eine Politik verstanden, die im Konflikt zwischen gesellschaftspolitischen Zielen wie sozialer Sicherheit oder sozialer Gleichheit einerseits und dem Wachs[S. 987]tumsziel andererseits dem letzteren den Vorrang einräumt.
Für die Zeit bis in die frühen 70er Jahre gibt es deutliche Hinweise für eine dominierende Rolle wirtschaftspolitischer Ziele in der praktischen S. der SED-Führung. Die S. hat sich ganz überwiegend auf Aufgaben konzentriert, mit denen gleichzeitig eine Sicherung und Förderung der wirtschaftlichen Grundlagen bewirkt und die Wirtschaftsplanung erleichtert werden sollte. Das Gleichheitsziel hat von daher nur eine untergeordnete Rolle gespielt. S. ist vor allem als Schutz- und Sicherungspolitik, dagegen kaum als Ausgleichspolitik betrieben worden. Ob diese Beurteilung für jede einzelne Maßnahme und vor allem auch für die künftige S. in der DDR Gültigkeit hat, wird sich erst nach weiteren detaillierten Untersuchungen beurteilen lassen.
Wolf-Rainer Leenen
Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 981–987