DDR von A-Z, Band 1979

Sparkonten (1979)

 

 

Siehe auch die Jahre 1975 1985


 

Die Sparkassen, die Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft und die genossenschaftlichen Institute des Bankwesens führen 18 Mill. Spar- und Spargirokonten zu den Bedingungen, wie sie die Anordnung über den Sparverkehr vom 28. 10. 1975 (GBl. I, S. 705) festlegt. S. werden durch den Abschluß eines S.-Vertrages in schriftlicher Form eröffnet, wozu auch Jugendliche ab 16 Jahre berechtigt sind. Steuerfrei sind Spareinlagen und Zinsen, die sich seit dem 1. 1. 1971 (GBl. II, 1970, S. 723) unabhängig von der Anlagedauer auf einheitlich 3¼ v. H. pro Jahr belaufen. Über die Ansammlung von Ersparnissen hinaus dienen vor allem die Spargirokonten zur Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr. Mehr als die Hälfte aller Verfügungen über die Spareinlagen erfolgen bargeldlos mittels Überweisung, Abbuchungs- und Dauerauftrag sowie Schecks, die im Freizügigkeitsverkehr bis zu einem Höchstbetrag von 500 Mark je Scheck zur sofortigen Barauszahlung vorgelegt werden können. Zugleich können sich die Sparer Lohn und Gehalt sowie sonstige Beträge überweisen lassen, Bar- und Verrechnungsschecks zur Gutschrift einreichen und Bareinzahlungen bei den o. a. Kreditinstituten und der Deutschen Post vornehmen. S. können jederzeit vom Sparer gekündigt werden.


 

Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1008


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.