Spedition (1979)
Siehe auch:
Arbeitsgebiet des Verkehrswesens, das die Vermittlung und Vorbereitung von Gütertransporten, die An- und Abfuhr sowie das Lagern von Gütern umfaßt; die S.-Betriebe sind auch berechtigt, Güterbeförderungen selbst durchzuführen.
In der DDR sind die S.-Aufgaben in Binnen-S. und Internationale S. aufgeteilt:
1. Besondere Betriebe für Binnenspedition gibt es in der DDR nicht mehr. Als Binnen-S. tätig sind kombinierte S.- und Transportbetriebe, die Kraftverkehrsbetriebe und S.-Abteilungen von Produktionsbetrieben; sie sind eng mit den bezirklich geleiteten Kraftverkehrskombinaten verbunden. Zu den besonderen Arbeitsbereichen gehören Möbel-S., die Organisation von Schwer- und Spezialtransporten sowie der Behälterverkehr. Den Binnen-S. obliegt nicht das Auswählen der günstigsten Verkehrsmittel und -wege; dies ist Aufgabe der Transportausschüsse.
2. Internationale Speditionen sind:
a) VEB Deutrans, Internationale Spedition, ist alleiniger S.-Betrieb der DDR für Außenhandels- und Transitgüter. Seine Aufgaben sind seit Juli 1965 bei Seetransporten auf die Anmeldung der Buchung von Schiffsraum und seit Januar 1972 bei Containertransporten auf die Organisation von Güterbeförderungen in Kleincontainern eingeschränkt.
Der VEB Deutrans mit Sitz in Berlin (Ost) (Generaldirektion) ist juristische Person und dem Ministerium für Verkehrswesen unterstellt. Mit Zustimmung des MfV. kann er innerhalb und außerhalb der DDR Filialen, Zweigstellen und Vertretungen errichten. Bisher unterhält der VEB Deutrans 13 Filialen und 40 Zweigstellen, und zwar im Binnenland, nach Industriegebieten gegliedert und spezialisiert, an den Grenzübergängen, in den Häfen und in einigen anderen Ländern sowie Betriebsvertretungen und Repräsentanzbüros in Moskau, Stettin, Prag, Budapest, Hamburg und Düsseldorf. Außerdem besteht Zusammenarbeit mit in der Internationalen Föderation der S.-Organisationen (FIATA) zusammengeschlossenen Spediteuren.
Der VEB Deutrans handelt im eigenen Namen für Rechnung der Exporteure, Importeure und Auftraggeber im Transitverkehr durch das Gebiet der DDR. Er organisiert Sammelverkehr mit Lkw und Eisenbahn, ferner regelmäßige Dienste, auch aus dem Ausland in die DDR durch Zusammenarbeit mit ausländischen Spediteuren, die zur Vermittlung von Rückladung eingeschaltet werden, er steuert den Zulauf von Lkw zu den bisher überwiegend auf Eisenbahnanschluß eingerichteten Seehäfen der DDR und ist Generalagent der Interflug GmbH (als Luftfrachtspediteur). Außerdem ist der VEB Deutrans Organisator und Mittler für den grenzüberschreitenden Binnenschiffsverkehr (Richtlinie für die Anmeldung aller schiffsgünstigen Import- und Exporttransporte — TVA Nr. 181/31/73).
Er ist darüber hinaus offizieller Spediteur für die Leipziger Messen. Hierfür sind ab 1. 1. 1978 neue „Bedin[S. 1010]gungen für den An- und Abtransport von Messegut“ gültig, nach denen u. a. alle Streitigkeiten, die aus dem S.-Vertrag oder in Zusammenhang damit entstehen, durch das Schiedsgericht bei der Kammer für Außenhandel der DDR endgültig zu entscheiden sind. Der VEB Deutrans organisiert im Auftrag ausländischer Aussteller Transporte von Messegut insbesondere mit Lkw der DDR und ist Transportkoordinator für das Ausstellungsgut von Außenhandelsbetrieben der DDR für Messen und Ausstellungen im Ausland, wo er auch eigene Messebeauftragte einsetzt. — Als Interessenvertreter der Verlader ist er am Aufstellen von Tarifen und Verkehrsvorschriften beteiligt. Ferner gehören Tarifauskunft, Beratung in Transportfragen und Frachtenkontrolle zu seinen Aufgaben.
Da die Beförderung von Industrieanlagen und -ausrüstungen in jüngster Zeit an Bedeutung gewann, wurde im VEB Deutrans ein Direktorat für Schwerlast- und andere Spezialtransporte zur Beratung, Transportvorbereitung und Organisation der Transporte mit Hilfe der erforderlichen Technik gebildet.
Bis Ende 1971 oblag dem VEB Deutrans auch die Organisation der Güterbeförderungen in Containern aller Größen; seit 1972 ist für den grenzüberschreitenden Großcontainertransport der DDR-Cont zuständig.
Der VEB Deutrans beschäftigt gegenwärtig rund 1900 Arbeiter und Angestellte, großenteils Spezialisten für Verkehr, Außenhandel, Zoll- und Bankwesen. Der Betrieb disponiert z. Z. für Außenhandelstransporte etwa 1600 Lkw des volkseigenen Kraftverkehrs.
Der VEB Deutrans besteht seit dem 1. 1. 1954 als Rechtsnachfolger der nach dem II. Weltkrieg gegründeten Derutra (Deutsch-Russische-Transport AG); sein derzeit gültiges Statut ist seit 1. 6. 1968 in Kraft.
b) VEB Deutfracht/Seereederei Rostock (DSR), Stammbetrieb des seit 1. 1. 1974 bestehenden „VEB Kombinat Seeverkehr und Hafenwirtschaft — Deutfracht/Seereederei“. In diesen Stammbetrieb ist der früher der Direktion Seeverkehr und Hafenwirtschaft unterstellte VEB Deutfracht, Internationale Befrachtung und Reederei, eingegliedert worden, der als S.-Betrieb VEB Deutfracht, Internationale Befrachtung, Mitte 1965 zur Befrachtung von Seeschiffen, Beschaffung von Ladung für Schiffe der Handelsflotte der DDR und Vermittlung von Seefrachtverträgen zwischen Partnern außerhalb der DDR gegründet wurde. Mit dem Herauslösen dieser Aufgaben aus dem VEB Deutrans wurde der Seegüterverkehr, durch den Devisen zu erwirtschaften sind, besonders gefördert. Das gilt auch für das Ausweiten der Aufgaben des VEB Deutfracht zur Reederei für Spezial- und Massenguttransporte ab Januar 1970: Die Spezial-, Kühl- und Massengutschiffe des VEB Deutsche Seereederei waren auf den VEB Deutfracht übertragen worden, an dessen Namen die Bezeichnung „Reederei“ angefügt wurde und der seitdem aus 2 Betriebsteilen besteht, dem Bereich Spezial- und Massengutschiffahrt mit Sitz in Rostock und dem Bereich Befrachtung mit Sitz in Berlin (Ost).
Dem VEB Deutfracht/Seereederei Rostock obliegt die gesamte S. der über See gehenden Export- und Importgüter der DDR im Linien- und Charterverkehr sowie für ausländische Auftraggeber. Er unterhält Zweigstellen in- und außerhalb der DDR. In seiner Reedereigenschaft ist er Mitglied der „Baltic and Maritime Conference (BIMCO)“ sowie seit Oktober 1973 auch der „Far Eastern Freight Conference (FEFC)“ und der „Japan-Europe and Europe-Japan Conference“.
c) Für die Organisation des Transports von Außenhandels- und Transitgütern in Großcontainern (Container mit Abmessungen von 10', 20', 30' und 40' — die DDR hat bisher allerdings nur 10'- und 20'-Container eingesetzt) und die speditionsmäßige Behandlung dieser Güter wurde am 1. 1. 1972 die DDR-Transcontainerorganisation — Kurzbezeichnung: DDR-Cont — geschaffen (vgl. Tarif- und Verkehrs-Anzeiger [TVA] der DDR Nr. 318/51/76, S. 397).
Die DDR-Cont ist organisatorischer Bestandteil der Deutschen Reichsbahn. Sie ist Vertreter der „Internationalen Gesellschaft für den Transport von Transcontainern“ (Intercontainer) in der DDR sowie in Berlin (West).
Sitz der DDR-Cont ist Berlin (Ost). Sie hat Leitfilialen in
Berlin (Ost) für Berlin (Ost) und die Bezirke Cottbus, Frankfurt/Oder und Potsdam;
Rostock für die Bezirke Rostock, Schwerin, Neubrandenburg und als Seehafenfiliale;
Halle für die Bezirke Halle, Leipzig und Magdeburg; Erfurt für die Bezirke Erfurt, Suhl und Gera;
Dresden für die Bezirke Dresden und Karl-Marx-Stadt. Den Leitfilialen sind Filialen nachgeordnet. Bei Bedarf können weitere Leitfilialen, Filialen und Grenzfilialen an Grenzbahnhöfen der Deutschen Reichsbahn und Straßengrenzübergängen der DDR gebildet sowie eigene Vertretungen außerhalb der DDR eingerichtet und Beauftragte auf Großcontainerumschlagplätzen der Deutschen Reichsbahn eingesetzt werden.
Die DDR-Cont ist berechtigt, Großcontainertransporte im eigenen Namen und für eigene Rechnung durchzuführen und Dokumente des kombinierten Transports auszustellen, Buchung von Schiffsraum anzumelden, Frachtverträge mit den Transportträgern Eisenbahn, Kraftverkehr, See- und Binnenschiffahrt sowie mit Firmen außerhalb der DDR abzuschließen.
Der Großcontainerpark allein der Deutschen Reichsbahn beträgt gegenwärtig (1978) rd. 15.000 Stück. Weitere angeblich erhebliche Großcontainerbestände stehen anderen Wirtschaftsbereichen zur Verfügung.
Für die Tätigkeit der internationalen S. in der DDR sind neue Rechtsvorschriften erlassen worden:
Das Gesetz über die internationalen Wirtschaftsverträge ― GIW ― vom 5. 2. 1976 (GBl. Nr. 5, S. 61), das in den §§ 137–146 den S.-Vertrag regelt;
die Anordnung über die Leistungsbedingungen der Speditionsbetriebe der DDR im grenzüberschreitenden Güterverkehr — LSgG — vom 30. 11. 1976 (GBl., SDr. Nr. 893); darin ist auch die Haftung des Spediteurs geregelt.
In beiden Gesetzesbestimmungen ist niedergelegt, daß in ihrem Geltungsbereich das Handelsgesetzbuch von [S. 1011]1897 einschließlich der zu seiner Änderung und Ergänzung erlassenen Rechtsvorschriften nicht mehr anzuwenden ist (GIW § 332 und AO über die Leistungsbedingungen der Speditionsbetriebe § 2 Abs. 2 (Rechtswesen; Seerecht).
Durch die Einführung der Leistungsbedingungen der S.-Betriebe gelten in der DDR auch die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) nicht mehr. Mit dem GIW und den Leistungsbedingungen sei, so wird betont, eine in sich geschlossene Regelung des S.-Vertrages geschaffen worden.
Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1009–1011