Territorialverteidigung (1979)
Siehe auch die Jahre 1975 1985
Zu den Streitkräften der T. in der DDR, die ähnlich wie in allen Staaten des Warschauer Paktes aufgebaut wurde, zählen a) die Stäbe der territorial gebundenen Kräfte der Nationalen Volksarmee (rd. 30.000 Mann); b) die VP-Bereitschaften (rd. 18.000 Mann); c) die infanteriemäßig ausgerüsteten Kampfgruppenbataillone (rd. 150.000 Mann) bzw. die Kampfgruppenhundertschaften (rd. 250.000 Mann); d) Sondereinheiten des Ministeriums für Staatssicherheit (rd. 22.000 Mann); e) die Transportpolizei (8.000 Mann); f) die Einsatzkräfte der Zivilverteidigung (rd. 15.000–20.000 Mann).
Der T. der DDR fallen u. a. die klassischen Aufgaben der Etappensicherung, z. B. der Einsatz gegen feindliche Luftlandeeinheiten, zu. Darüber hinaus hat sie im Falle kriegerischer Auseinandersetzungen den Schutz der Zivilbevölkerung zu übernehmen und die regulären Verbände von Nationaler Volksarmee und Warschauer Pakt sowie deren Versorgung vor Sabotageanschlägen zu schützen. Die Notstandsgesetzgebung der DDR sieht ferner den Einsatz von Verbänden der T. bei inneren Unruhen, Katastrophenfällen und sonstigen Notstandssituationen vor.
Seit 1970 haben einzelne Formationen der T. auch an Manövern im Rahmen des Warschauer Paktes teilgenommen.
Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1082