Überweisungsverfahren (1979)
Siehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1985
Die Überweisung gilt seit 1965 als die Grundform der bargeldlosen Verrechnung zwischen den Betrieben, erreicht über drei Viertel der Gesamtverrechnungen für Warenlieferungen und ist immer dann verbindlich anzuwenden, wenn sich die Vertragspartner über kein anderes Verrechnungsverfahren einigen können. Seine besondere Bedeutung liegt darin, daß der Käufer bei festgestellter Vertragsverletzung entsprechend seinen gesetzlichen und vertraglichen Rechten die Bezahlung ganz oder teilweise verweigern kann (Überweisungs-AO vom 3. 9. 1964; GBl. II, S. 767). Das Ü. soll in den Fällen vereinbart werden, bei denen die Prüfung der Warenlieferung oder Leistung erforderlich ist (Verrechnungs-VO vom 12. 6. 1968; GBl. II. S. 423).
Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1090