DDR von A-Z, Band 1979

Volksvertretungen (1979)

 

 

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985


 

Nach Art. 5 der Verfassung üben die Bürger der DDR ihre politische Macht durch demokratisch gewählte V. aus (Wahlen). sie sind nie Grundlagen des Systems der Staatsorgane. Von ihnen werden die Räte, an der Spitze der Ministerrat, als vollziehende und verfügende Organe und die Richter an den staatlichen Gerichten (Gerichtsverfassung) und die Mitglieder der Schiedskommissionen (Gesellschaftliche Gerichte) gewählt. Die V. sind die Volkskammer und die örtlichen V. (Bezirkstag, Kreistag, Stadtverordnetenversammlung, Stadtbezirksversammlung, Gemeindevertretung; Bezirk; Gemeinde; Kreis). Die Tätigkeit der örtlichen V. ist im Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe in der Deutschen Demokratischen Republik vom 12. 7. 1973 (GBl. I, S. 313) geregelt. Die Volkskammer und die örtlichen V. sind nicht Parlamente im Sinne der Repräsentativsysteme der westeuropäischen Demokratien. Sie gehen aus Wahlen nach einer von der Nationalen Front der DDR getragenen Einheitsliste hervor. „Die örtlichen Volksvertretungen entscheiden entsprechend den Prinzipien des Demokratischen Zentralismus ausgehend von den gesamtstaatlichen Interessen und den zu ihrer Wahrung erlassenen Gesetzen und Verordnungen in eigener Verantwortung über alle grundlegenden Angelegenheiten, die ihr Territorium und seine Bürger betreffen“ (§ 1 Abs. 3 Satz 1 Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen). Sie sind keine Organe, die das Recht der Selbstverwaltung im herkömmlichen Sinne haben. Über sie besteht ein Ansatz zur Wahrung örtlicher Belange bei den von der SED bestimmten gesamtstaatlichen Entscheidungen.


 

Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1144


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.