DDR von A-Z, Band 1979
Zentralinstitut für Arbeitsschutz, Dresden (1979)
Siehe auch:
- Zentralinstitut für Arbeitsschutz (ZIAS): 1985
Das ZfA. mit Sitz in Dresden dient der „Durchsetzung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts im Arbeitsschutz“. Es hat die wissenschaftlichen Grundlagen für die Lösung der Grundsatzfragen auf dem Gebiete des Arbeitsschutzes einschließlich der Arbeitserleichterung zu schaffen. Es ist juristische Person und Rechtsträger des ihm übertragenen Volkseigentums und hat ein Statut (GBl. II, 1964, S. 726). Es untersteht dem Staatssekretariat für Arbeit und Löhne.
Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1201
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