Zusatzrentenversicherung, Freiwillige (FZR) (1979)
Siehe auch das Jahr 1975
Die Mitte 1968 eingeführte freiwillige Versicherung auf Zusatzrente ist zum 1. 3. 1971 zu einer neuen FZR umgestaltet worden. Weitere Veränderungen sind 1977 wirksam geworden. Nunmehr dürfte die FZR ihre für längere Zeit gültige Form erhalten haben. Sie ist Bestandteil der Sozialversicherung und inzwischen nahezu zu einer Pflichtversicherung geworden: vier Fünftel aller mehr als 600 Mark verdienenden Berufstätigen der DDR sind inzwischen Mitglieder der FZR geworden, deren Leistungen (erhöhtes Krankengeld, Zusatzrente) von den Verwaltungen der Sozialversicherung des FDGB, den Betrieben und den Kreisdirektionen der Staatlichen Versicherung der DDR ausgezahlt werden. Sozialversicherungs- und Versorgungswesen; Rentenversicherung, Freiwillige.
Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1221
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