Agrarpreissystem (1985)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979
1. Funktion und Geschichte des A. Stärker als in anderen Wirtschaftsbereichen hat die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED) im Agrarsektor die Preise (Preissystem und Preispolitik) dazu benutzt, die Durchsetzung gesellschaftspolitischer Zielvorstellungen zu beschleunigen bzw. zu unterstützen. Zusammen mit entsprechenden Steuer-, Kredit- und Subventionsregelungen wurden die administrativ festgesetzten Preise (Erzeuger- und Produktionsmittelpreise) im Agrarsektor zu einem für die SED wichtigen Hebel bei der Überführung der privaten Betriebe in kollektive Bewirtschaftungsformen, der Veränderung der landwirtschaftlichen Sozialstrukturen und der Industrialisierung der Landwirtschaft (Agrarsteuern; Kredit).
In den Jahren zwischen 1949 und 1960 sind hier vornehmlich die nach Eigentumsformen und/oder Betriebsgrößen gestaffelten Ablieferungsnormen und Leistungstarife zu nennen, die als Kampfmittel gegen die (größeren) privaten Landwirtschaftsbetriebe eingesetzt wurden (Agrarpolitik, III.). Sie führten z.B. dazu, daß private Betriebe über 20 ha LN je Hektar zwischen 50 v.H. und 100 v.H. höhere Gebühren für Leistungen der Maschinen-Traktoren-Stationen (MTS) entrichten mußten als LPG und private Betriebe mit weniger als 10 ha LN und dadurch höheren Produktionskosten ausgesetzt waren. Gleichzeitig hatten sie im Rahmen der Ablieferungspflicht auch weit höhere Anteile (meist über 85 v.H.) ihrer Produktion zu niedrigeren Erfassungspreisen an den Staat abzuliefern als LPG und private Kleinbetriebe, deren Ablieferungsnormen nur knapp 50 v.H. ihrer Produktion ausmachten. Die Bedeutung einer derartigen Regelung zeigte sich u.a. darin, daß die Aufkaufpreise bei den über die Ablieferungsnorm hinausgehenden Mengen für pflanzliche Produkte das 1,5–3fache und für tierische Erzeugnisse das 3–4fache der Erfassungspreise betrugen.
Dieses gespaltene Erzeugerpreisniveau wurde nach Abschluß der Kollektivierung in der Zeit des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) mehrfach modifiziert und zunehmend durch einheitliche Erzeugerpreise ersetzt. 1964 wurden erstmals einheitliche Erzeugerpreise für pflanzliche Produkte, Eier und Geflügel festgesetzt. Sie entsprachen in ihrem Niveau annähernd dem Durchschnitt aus den ursprünglichen Aufkauf- und Erfassungspreisen. In der Folgezeit wurden einheitliche Erzeugerpreise auch für (fast) alle anderen Agrarprodukte festgelegt, so daß nach 1969 mit Ausnahme des Erzeugerpreises für Milch, der weiterhin nach LPG-Typen und Eigentumsformen gestaffelt blieb, einheitliche Erzeugerpreise existierten. Der Index der Erzeugerpreise stieg damit — bei unveränderten Verbraucherpreisen — zwischen 1960 und 1970 auf 136 v.H.
Neben der Festsetzung einheitlicher Erzeugerpreise wurden nach 1964 zahlreiche Preiszuschläge für Lieferungen zu bestimmten Terminen, für Qualitätsprodukte und für den zukaufsfreien Produktionszuwachs gewährt, um Anreize für Leistungssteigerungen in der Landwirtschaft zu geben. Mit dem Einsetzen der Bemühungen zur Industrialisierung der Landwirtschaft (Agrarpolitik, III. E.) wurden die Zuschläge zunehmend auf die Produktion in industriemäßigen Anlagen ausgerichtet. Die unzureichende Rentabilität dieser Anlagen machte es jedoch zwingend erforderlich, die ursprünglich befristet („bis zur Dauer von drei Jahren nach Inbetriebnahme“) vorgesehenen Zuschläge auf Dauer zu zahlen (GBl. II, 1972, S. 603, und GBl. I, 1975, S. 648) und besonders in der Rinderhaltung weiter auszubauen. Mit diesen Regelungen wurde demzufolge erneut ein nunmehr nach „Industrialisierungsmerkmalen“ gespaltenes Niveau der Erzeugerpreise eingeführt.
Parallel dazu wurden 1973 die Preise der wichtigsten landwirtschaftlichen Produktionsmittel (Energie, Dünge- und Pflanzenschutzmittel, Maschinen und Er[S. 22]satzteile) festgeschrieben, die Preise für wichtige Ausrüstungen industriemäßiger Betriebe (Großtraktoren, Stallausrüstungen u.ä.) sogar gesenkt (GBl. II, 1972, S. 603). Diese Maßnahmen führten dazu, daß die aus dem Staatshaushalt bereitgestellten Subventionen für landwirtschaftliche Produktionsmittel zwischen 1974 und 1982 von rd. 0,4 Mrd. Mark auf rd. 6,9 Mrd. Mark anstiegen.
Die 1976 und 1981 erfolgten Anhebungen der Erzeugerpreise und die gestiegenen Energiekosten in der Nahrungsgüterwirtschaft und der Lebensmittelindustrie hatten zur Folge, daß die zur Aufrechterhaltung stabiler Verbraucherpreise notwendigen Subventionen für Grundnahrungsmittel im gleichen Zeitraum von rd. 7 Mrd. Mark auf fast 12 Mrd. Mark zunahmen.
Eine Besonderheit des A. ist die 1978 beschlossene Erhöhung der Erzeugerpreise bei Obst und Gemüse für private nebenberufliche Erzeuger (persönliche ➝Hauswirtschaften; Verband der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter (VKSK)). Erstmals in der DDR-Geschichte wurden damit privaten Produzenten höhere Erzeugerpreise zugestanden als sozialistischen Betrieben (GBl. SDr. Nr. 950), um die private Erzeugung landwirtschaftlicher und gärtnerischer Produkte — soweit sie nicht gewerblich erfolgte — zu fördern.
2. Die Agrarpreisreform von 1984. Die am 1. 1. 1984 in Kraft getretene Agrarpreisreform soll künftig sowohl den Landwirtschaftsbetrieben als auch den Beschäftigten mehr Anreize bieten, die Produktion zu steigern und die verfügbaren Produktionsmittel sparsamer als bisher einzusetzen. Die bisher gezahlten Subventionen für Produktionsmittel wurden ersatzlos gestrichen, um den Landwirtschaftsbetrieben die gleichen Kosten für Energie und industrielle Vorleistungen aufzuerlegen, die auch von anderen Wirtschaftsbereichen zu tragen sind. Die daraus resultierenden, höheren Produktionskosten der Landwirtschaft werden jedoch durch entsprechende Preiserhöhungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse mehr als kompensiert. Die Erzeugerpreise für die privaten, nicht gewerblichen Erzeuger wurden allerdings mit der Begründung, daß diese nur für Futtermittel und Jungtiere die neuen, höheren Produktionsmittelpreise bezahlen müssen, weniger stark angehoben als die der sozialistischen Betriebe. Das bedeutet, daß die SED wieder voll zu einem gespaltenen Preisniveau zurückgekehrt ist, das sowohl bei den Erzeugerpreisen als auch bei den Produktionsmittelpreisen nach Produzentengruppen gestaffelt ist — ohne daß von einer Benachteiligung der privaten, nebenberuflichen Produzenten gesprochen werden kann. Auch sind erstmals die privaten gewerblichen Agrarproduzenten (die schätzungsweise rd. 3.500 [andere Schätzungen sprechen von ca. 5.000] noch existierenden privaten Bauern und Gärtner) den sozialistischen Betrieben gleichgestellt (GBl. SDr. Nr. 1101).
Selbst wenn berücksichtigt wird, daß die Festsetzung der neuen Erzeugerpreise — um deren jährliche Anhebung oder erneute Produktionsmittelsubventionen zu vermeiden — sich an den Ende der 80er Jahre erwarteten Produktionskosten orientieren und die Betriebe die dadurch in den ersten Jahren entstehenden Mehreinnahmen an den Staatshaushalt abführen müssen, sind mit der Agrarpreisreform insgesamt höhere Nettozuschüsse aus dem Staatshaushalt verbunden als bisher für Produktionsmittel- und Nahrungsmittelsubventionen entstanden sind. Überdies führt die Orientierung an den Ende der 80er Jahre erwarteten Produktionskosten bei der Festsetzung der landwirtschaftlichen Erzeugerpreise (unter Beibehaltung stabiler Verbraucherpreise für Grundnahrungsmittel) in den ersten Jahren zu höheren Subventionen für Nahrungsmittel, als sie eigentlich erforderlich wären.

Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 21–22