Alliierte Luftsicherheitszentrale (Berlin Air Safety Center) (1985)
Siehe auch:
Die ALZ. ist neben der Verwaltung des Spandauer Kriegsverbrechergefängnisses eine der beiden letzten noch bestehenden militärischen Kontrolleinrichtungen in Berlin, in der nach wie vor alle 4 Alliierten zusammenarbeiten. Die ALZ. registriert, überwacht und genehmigt alle in der Berliner Kontrollzone (mit Radius von 32 km vom Sitz der ALZ. in Berlin-Schöneberg) stattfindenden Flüge von militärischen und zivilen Luftfahrzeugen. Innerhalb dieser Kontrollzone liegen lediglich die 3 West-Berliner Flughäfen Gatow, Tegel und Tempelhof, während sich der von der DDR betriebene Flughafen Berlin-Schönefeld außerhalb des vom alliierten Status von Groß-Berlin erfaßten Gebietes befindet. Daher erstreckt sich die Kontrollfunktion der ALZ., abgesehen von den Flügen über Ost-Berliner Stadtgebiet, in erster Linie auf den Flugverkehr im Berliner Teil der 3 Flugkorridore, die Berlin (West) mit der Bundesrepublik Deutschland verbinden. Entsprechend alliierter Vereinbarungen aus dem Jahre 1946 dürfen diese Korridore bis heute nur Luftfahrzeuge der 3 Westmächte benutzen.
Ein Anflug der West-Berliner Flughäfen durch nichtalliierte westliche Fluggesellschaften scheitert bisher aber nicht nur an der fehlenden Genehmigung durch die ALZ., sondern auch an der DDR, die keine Überflugrechte nach Berlin (West) für ihr Territorium gewährt. Im Fortbestehen der ALZ. dokumentiert sich der westliche Standpunkt vom fortdauernden alliierten Sonderstatus Groß-Berlins, d.h. auch von Berlin (Ost).
Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 40
| Allgemeiner Deutscher Nachrichtendienst (ADN) | A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z | Altenpolitik |