Amt für Außenwirtschaftsbeziehungen (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979
Das AfA. wurde im April 1970 auf Beschluß des Ministerrates der DDR gegründet. Sitz ist Berlin (Ost). Im Gegensatz zur Kammer für Außenhandel (KfA) (als einer „gesellschaftlichen Organisation“) untersteht das AfA. direkt dem Ministerium für Außenhandel (MAH). Sein Auftrag war es, „zur Entwicklung des Außenhandels und anderer Beziehungen auf dem Gebiet der Außenwirtschaft beizutragen“ (GBl. II, 1970, Nr. 39). Hierzu übernahm das AfA. die vordem der Kammer für Außenhandel zustehende Aufgabe, Handelsvereinbarungen mit westlichen Ländern abzuschließen, die mit der DDR keine Handelsabkommen auf Regierungsebene schließen wollten. Durch Vereinbarungen des AfA. sollten die bestehenden Kammerabkommen abgelöst werden, um die wirtschaftlichen Beziehungen auf eine „offiziellere“ Ebene zu heben. Mit dem Abschluß von Handelsabkommen bzw. Rahmenabkommen über wirtschaftliche, wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit nach der weltweiten Anerkennung der DDR verlor das AfA. an Bedeutung. Es befaßt sich heute im wesentlichen mit Aufgaben der Marktanalyse. Generalsekretär ist Degenhardt Albrecht (SED). (Internationale ➝Wirtschaftsverträge).
Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 44
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