Arbeitsbereich (1985)
Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1979
Der Begriff A. kennzeichnet den in sachlicher oder räumlicher Hinsicht verbundenen gemeinsamen Wirkungs- und Tätigkeitsbereich von Werktätigen im Arbeitsprozeß. A. sind der Meisterbereich, die Verkaufsabteilung, die Arbeitsgruppe, die Forschungsstelle oder andere durch gemeinsame Aufgaben und/oder Objekte verbundene Arbeitstätigkeiten.
In der betrieblichen Praxis wird der Begriff daneben in der Alltagssprache häufig zur Bezeichnung für die den einzelnen Werktätigen übertragene und vertraglich vereinbarte Arbeitsaufgabe verwendet. Dadurch wird der Begriff A. vielfach mit der Eingruppierung der Werktätigen in Lohn- und Gehaltsgruppen in Verbindung gebracht, auf die er jedoch in der betriebswirtschaftlichen und arbeitswissenschaftlichen Literatur nicht angewandt wird. Entsprechend wird der Begriff A. im Arbeitsgesetzbuch der DDR und bei der Arbeitsklassifizierung, der Grundlage für die Lohn- und Gehaltsgruppeneinstufung der Arbeitnehmer, nicht angewandt, sondern statt dessen von „Arbeitsaufgabe“ gesprochen. Lohnformen und Lohnsystem.
Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 56
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