DDR von A-Z, Band 1985

Datenübertragungsordnung (1985)

 

 

[S. 259]Die D. vom 13. 7. 1978 (GBl. I, S. 293 ff.) regelt den öffentlichen Datenübertragungsdienst der Deutschen Post innerhalb der DDR. Sie enthält u.a. Bestimmungen über das Teilnehmerverhältnis und die Teilnehmereinrichtungen. Der internationale Datenübertragungsdienst wird auf der Grundlage von völkerrechtlichen Verträgen der DDR durchgeführt.


 

Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 259


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.