DDR von A-Z, Band 1985
Finanzamt (1985)
Siehe auch:
Finanzämter gibt es in der DDR nicht mehr, seit 1952 die Finanzverwaltung als selbständiger Verwaltungszweig abgeschafft wurde. Ihre Funktionen als unterste für die Festsetzung und Erhebung der Steuern verantwortliche Behörde werden durch das Referat Steuern in der Abteilung Finanzen beim Rat des Kreises wahrgenommen.
Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 390
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