Fraktion, Fraktionsbildung (1985)
Siehe auch:
F. steht 1. für die Gesamtheit aller Abgeordneten einer der Parteien oder Massenorganisationen in der Volkskammer der DDR. Als F. wird 2. eine Gruppierung innerhalb einer marxistisch-leninistischen Partei bezeichnet, die von der offiziellen Linie abweichende Meinungen vertritt (Abweichungen). Diese zweite Bedeutung liegt dem Wort Fb. zugrunde. Fb., d.h. die Zerstörung der Einheit und Geschlossenheit der Partei, ist in allen leninistischen Parteien untersagt (Fraktionsverbot). Der Vorwurf der Fb. ist in der Geschichte der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) (VI., VIII.) vor allem der Zaisser-Herrnstadt-F. (1953) und der Schirdewan-Wollweber-Oelßner-F. (1956/57) gemacht worden. Demokratischer Zentralismus; Opposition und Widerstand; Parteidisziplin; Volksvertretungen.
Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 443