Geburtenbeihilfen (1985)
Siehe auch:
- Geburtsbeihilfe: 1969
Frauen erhalten bei der Geburt jedes Kindes eine Beihilfe in Höhe von 1000 Mark. Sie wird in Teilbeträgen von 150 (nach der 28. Schwangerschaftswoche), 750 (nach der Geburt) und viermal je 25 Mark in den ersten vier Monaten nach der Geburt dann gezahlt, wenn die Schwangere vor der Geburt in bestimmten Abständen die Schwangerenberatungsstelle und später die Wöchnerin mit dem Säugling die Mütterberatungsstelle aufsucht.
Der Erfolg dieser Maßnahme ist unter gesundheitspolitischem Aspekt beachtlich: 1982 lag die Säuglingssterblichkeit (im ersten Lebensjahr Gestorbene je tausend Lebendgeborene) mit 11,4 nur geringfügig über der im internationalen Standard ebenfalls niedrigen Kennziffer der Bundesrepublik Deutschland (10,9). Kinderbeihilfen; Kredit; Mutterschutz/Fürsorge für Mutter und Kind.
Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 487
| Gaskombinat Schwarze Pumpe (VEB GSP) | A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z | Geldtheorie und Geldpolitik |