Gesellschaftliche Tätigkeit (1985)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979
Die GT. gilt als Ausdruck des Gesellschaftlichen ➝Bewußtseins. In ihr soll sich das Interesse der Bürger zur Mitarbeit bei der Lösung gesellschaftlicher Probleme und Aufgaben zeigen. Überwiegend wird als GT. die aktive und ehrenamtliche Mitarbeit innerhalb der Parteien, der gesellschaftlichen und Massenorganisationen, die Übernahme von Aufgaben in den Volksvertretungen usw. bezeichnet. Aber auch die engagierte Beteiligung am Sozialistischen Wettbewerb gilt als GT. Die GT. findet ihre Möglichkeiten und Grenzen in den in der DDR angebotenen Mitbestimmungs-, Mitgestaltungs- und Mitwirkungsrechten.
Da die GT. als „bewußte Identifikation mit den gesellschaftlichen Erfordernissen und Aufgaben“ gilt, finden sich Angaben über derartige Aktivitäten in den Personalunterlagen (Kaderpolitik) jedes einzelnen Werktätigen. Aussagen über die GT. entscheiden letztlich über beruflichen Aufstieg. Delegation bzw. Zulassung zum Studium usw. Besondere Leistungen im Bereich der GT. — zu der im weiteren Sinne auch gute Leistungen im Beruf gehören — werden durch eine Vielzahl unterschiedlicher Auszeichnungen gewürdigt, die häufig mit Geldprämien verbunden sind.
Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 551
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