DDR von A-Z, Band 1985

Grenztruppenhelfer (1985)

 

 

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979


 

In der Sperrzone entlang der Innerdeutschen ➝Grenze und der Grenze zu Berlin (West) eingesetzte Helfer der Grenztruppen der DDR (Nationale Volksarmee [NVA]). Die erste VO des Ministerrates über die Aufstellung der seinerzeit Grenzhelfer genannten G. wurde am 5. 6. 1958 erlassen. Die G. sind den örtlichen Kommandos der Grenztruppen der DDR unterstellt. Gemäß der VO vom 16. 3. 1964, die auch die freiwilligen Helfer der Deutschen Volkspolizei (DVP) betrifft, ist das vollendete 18. Lebensjahr Voraussetzung für die Aufnahme in die G., die auch auf Vorschlag einer Partei oder einer Massenorganisation erfolgen kann.

 

Die ca. 2.000 G. (April 1977), zu denen u.a. ehemalige Angehörige der Grenztruppen der DDR und FDJ-Mitglieder gehören, sind den örtlichen Grenzkompanien unterstellt. Die zuständige Grenzkompanie ist auch mit der Ausbildung der G. befaßt. Die G. verrichten ihren Dienst — monatlich mindestens 12 Stunden — in Zivilkleidung; sie sind durch Armbinden mit der Aufschrift „Freiwilliger Helfer der Grenztruppen“ gekennzeichnet. Zur Unterstützung der Grenztruppen der DDR obliegt ihnen

  • die Überwachung des Grenzraumes,
  • die Kontrolle des Verkehrs auf den Zufahrtstraßen zur Sperrzone,
  • die Feststellung verdächtiger Personen im Grenzraum sowie
  • die Suche und Festnahme von Grenzverletzern.

 

Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 576


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.