Grenztruppenhelfer (1985)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979
In der Sperrzone entlang der Innerdeutschen ➝Grenze und der Grenze zu Berlin (West) eingesetzte Helfer der Grenztruppen der DDR (Nationale Volksarmee [NVA]). Die erste VO des Ministerrates über die Aufstellung der seinerzeit Grenzhelfer genannten G. wurde am 5. 6. 1958 erlassen. Die G. sind den örtlichen Kommandos der Grenztruppen der DDR unterstellt. Gemäß der VO vom 16. 3. 1964, die auch die freiwilligen Helfer der Deutschen Volkspolizei (DVP) betrifft, ist das vollendete 18. Lebensjahr Voraussetzung für die Aufnahme in die G., die auch auf Vorschlag einer Partei oder einer Massenorganisation erfolgen kann.
Die ca. 2.000 G. (April 1977), zu denen u.a. ehemalige Angehörige der Grenztruppen der DDR und FDJ-Mitglieder gehören, sind den örtlichen Grenzkompanien unterstellt. Die zuständige Grenzkompanie ist auch mit der Ausbildung der G. befaßt. Die G. verrichten ihren Dienst — monatlich mindestens 12 Stunden — in Zivilkleidung; sie sind durch Armbinden mit der Aufschrift „Freiwilliger Helfer der Grenztruppen“ gekennzeichnet. Zur Unterstützung der Grenztruppen der DDR obliegt ihnen
- die Überwachung des Grenzraumes,
- die Kontrolle des Verkehrs auf den Zufahrtstraßen zur Sperrzone,
- die Feststellung verdächtiger Personen im Grenzraum sowie
- die Suche und Festnahme von Grenzverletzern.
Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 576
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