DDR von A-Z, Band 1985

Hausbuch (1985)

 

 

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979


 

Innerhalb des Polizeilichen ➝Meldewesens ist das Führen von H. für jedes Wohngebäude sowie [S. 596]für Gemeinschaftsunterkünfte durch die Eigentümer, Besitzer oder Verwalter bzw. Leiter von Gemeinschaftsunterkünften zwingend vorgeschrieben. In die H. haben sich alle Dauerbewohner, Besucher aus der DDR, die über 30 Tage bleiben, sowie Besucher, die in die DDR eingereist sind, innerhalb von 24 Stunden eintragen zu lassen. Die H. sind den Sicherheitsorganen (Deutsche Volkspolizei [DVP]; Ministerium für Staatssicherheit) auf Verlangen vorzulegen.


 

Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 595–596


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.