DDR von A-Z, Band 1985
Hausbuch (1985)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979
Innerhalb des Polizeilichen ➝Meldewesens ist das Führen von H. für jedes Wohngebäude sowie [S. 596]für Gemeinschaftsunterkünfte durch die Eigentümer, Besitzer oder Verwalter bzw. Leiter von Gemeinschaftsunterkünften zwingend vorgeschrieben. In die H. haben sich alle Dauerbewohner, Besucher aus der DDR, die über 30 Tage bleiben, sowie Besucher, die in die DDR eingereist sind, innerhalb von 24 Stunden eintragen zu lassen. Die H. sind den Sicherheitsorganen (Deutsche Volkspolizei [DVP]; Ministerium für Staatssicherheit) auf Verlangen vorzulegen.
Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 595–596