DDR von A-Z, Band 1985
Hausgeld (1985)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979
Kranke Arbeiter, Angestellte und Mitglieder von Produktionsgenossenschaften erhielten bis Ende 1977 bei Krankenhausaufenthalt ein H. in Höhe von 80 v.H. des Krankengeldes; bei stationärem Aufenthalt infolge Arbeitsunfalls, Tbc, Berufskrankheiten usw. sowie an Empfänger von Ehrenpensionen (Wiedergutmachung) wurde, soweit kein Anspruch auf Lohnausgleich bestand, stets Krankengeld gezahlt.
Seit dem 1. 1. 1978 gelten die (neuen) Regelungen über die Zahlung von Krankengeld auch für die Dauer des Krankenhausaufenthalts. Das H. wurde abgeschafft.
Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 596