DDR von A-Z, Band 1985

Internationaler Fernmeldeverein (1985)

 

 

Die DDR wurde mit Wirkung vom 3. 4. 1973 Ordentliches Mitglied des IF. (Internationale Fernmeldeunion, UIT), nachdem mehr als zwei Drittel aller Mitgliedstaaten dem Beitritt zugestimmt hatten (GBl. II, 1973, S. 144). Die Mitglieder des IF. sind verpflichtet, die internationalen Fernmeldedienste auf der Grundlage des Internationalen Fernmeldevertrages und der dazugehörigen Vollzugsordnungen abzuwickeln und abzurechnen.


 

Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 670


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.