Jugendbrigade (1985)
Siehe auch:
- Hervorragende Jugendbrigade der DDR: 1956
„Die Jugendbrigade ist ein selbständiges sozialistisches Arbeitskollektiv junger Werktätiger in Betrieben, Kombinaten, Genossenschaften und Einrichtungen, das konkret-abrechenbare Aufgaben bei der Erfüllung der Pläne löst“ (Junge Generation [JG] 1980, H. 9, nach S. 80). Die Zahl der Brigademitglieder beträgt in der Regel und im Durchschnitt 10–15, deren Mehrzahl nicht älter als 25 Jahre sein soll. Die Altersabgrenzung des Jugendgesetzes der DDR vom 28. 1. 1974 (GBl. I, S. 45) gab einige Probleme auf, die der Zentralrat der FDJ mit dem Hinweis auf die Förderungsabsichten des Gesetzes (Unterstützung und Anleitung der jungen Werktätigen durch die älteren, erfahrenen) beantwortete. Gründung und Aufgabenstellung der J. werden von der Betriebsleitung in den Jahres- und Fünfjahresplänen festgelegt, in Absprache mit bzw. auf Vorschlag von FDJ-Leitung und BGL. Es besteht ein Brigadevertrag, der zwischen dem staatlichen Leiter, der FDJ- und Gewerkschaftsleitung und der J. abgeschlossen wird. Die J. arbeiten über längere Zeit an einer festumrissenen betrieblichen Aufgabe, übernehmen Schwerpunktaufgaben als Jugendobjekte; daneben haben sie eine (selbst-)erzieherische Funktion bis in die Freizeit ihrer Mitglieder hinein. Die berufspraktische Ausbildung der Lehrlinge findet zunehmend in J. statt. Man verspricht sich davon die Vermittlung eines hohen beruflich-fachlichen Wissens und Könnens, von Leistungsbereitschaft, von „schöpferischer Haltung zur Arbeit und kommunistischen Verhaltensweisen“. Durch die regelmäßige Abrechnung der Arbeitsergebnisse vor dem Kollektiv werden die Lehrlinge zum Erreichen der Facharbeiterleistung angehalten (JW 17. 6. 1982, S. 5). Jugendschichten, Jugendbesatzungen und Jugendmeisterbereiche gelten, wenn nicht weiter untergliedert, in der Regel als J.
Die Zahl der J. stieg von 1971 bis 1981 von 15.685 auf 40.249, die der Mitglieder von 199.725 auf 465.493. In der zentralgeleiteten Industrie sind (1982) durchschnittlich 25,3 v.H. der jungen Werktätigen in J. organisiert. Der Anteil variiert in den Kombinaten zwischen 8 und 52 v.H., ein Drittel der Lehrlinge erhält die Ausbildung in J. Anfang 1984 bestanden 42.544 J. sowie 1957 „Jugendforscherkollektive“.
„Kern“ der J. ist die FDJ-Gruppe, welche die „politischen, geistig-kulturellen und ökonomischen Initiativen“ der J. und ihrer Mitglieder organisieren und unter anderem die älteren Kollektivangehörigen im Jugendverband halten bzw. zum Wiedereintritt bewegen soll. Nach DDR-Auffassung trug vor allem die zunehmende Einrichtung von J. dazu bei, daß sich die Zahl der in der FDJ organisierten Arbeiter wesentlich erhöhte (Freie Deutsche Jugend (FDJ), II.). In 90 v.H. aller J. arbeiten SED-Mitglieder mit, doch sei „die Sicherung des Parteieinflusses auch in jenen 4.017 J. unerläßlich, in denen es bisher noch keine Genossen gibt“ (Einheit 1982, H. 10, S. 988).
Seit 1977 wird der Wettbewerb der J.-Kollektive von den Räten der Jugendbrigadiere angeleitet. Die Räte gelten als „ein wichtiges Arbeitsinstrument der FDJ-Grundorganisationsleitung und der BGL zur Führung [S. 688]des sozialistischen Wettbewerbs zwischen den J. eines Betriebes bzw. Kombinates“ (JG 1982, H. 2, nach S. 80). Die Räte setzen sich zusammen aus je einem Vertreter aller J., einem Mitglied der Betriebsparteileitung, einem Mitglied der BGL, einem Vertreter der Betriebsleitung, einem Vertreter der Abteilung Wettbewerb und Neuererwesen sowie FDJ-Gruppensekretären der führenden J. Aufgabe der Räte ist die Organisierung und Führung des Wettbewerbs von Brigade zu Brigade, der Erfahrungsaustausch und die Anleitung. Quartalsweise oder zu besonderen gesellschaftlichen Ereignissen wird die jeweils beste J. ermittelt.
Seit 1978 wird auf Vorschlag der FDJ für jede J. ein erfahrener Funktionär des Betriebes als Pate eingesetzt (Patenschaften). Erstmals am 21. 5. 1977 ist der Tag der J. begangen worden, an dem die Leistungen abgerechnet und ausgezeichnet, neuen Brigaden feierlich ihre Berufungsurkunden verliehen und Feiern veranstaltet werden. 1982 wurden 200 Kollektive mit dem Titel „Hervorragendes Jugendkollektiv der DDR“ ausgezeichnet.
Insgesamt dienen die J. und die übrigen Jugendkollektive vornehmlich der individuellen und vor allem gesellschaftlichen Leistungs- und Effektivitätssteigerung. Sie wurden daher vom Amt für Jugendfragen beim Ministerrat als eine „durch die FDJ organisierte Aktivität junger Menschen“, von der FDJ selbst als „neue Führungsmethode“ bezeichnet. Andererseits bestätigen empirische Untersuchungen des Zentralinstituts für Jugendforschung und andere Erhebungen den tendenziell positiven Einfluß der Jugendkollektive auf Kenntnisse, Arbeitshaltung, Selbstvertrauen und Selbständigkeit der Mitglieder.
Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 687–688
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