Künstler-Agentur der DDR (1985)
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(Bis August 1968 Deutsche Künstler-Agentur.) Kulturell-künstlerischer Betrieb in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die KA. wurde am 1. 5. 1960 gegründet (von 1952 bis 1968 wurden die Aufgaben der KA. vom VEB Deutsche Konzert- und Gastspieldirektion wahrgenommen, vorher von deren Vorläufer, dem Deutschen Veranstaltungsdienst). Sie allein besitzt das Recht, Künstler und künstlerische Ensembles aus der DDR in das Ausland sowie von dort Künstler oder künstlerische Ensembles in die DDR zu vermitteln.
Nach Angaben der KA. gastierten 1983 68 Opern-, Theater-, Ballett- und Tanzensembles, Orchester und Chöre aus 28 Ländern in der DDR. Hinzu kamen 1270 Auftritte von Solisten in Opernhäusern und Konzertsälen. Ensembles aus der DDR spielten 1983 in 21 Ländern. 2.753 Konzertsolisten sowie Gruppen der Unterhaltungskunst traten außerhalb der DDR auf.
Zwischen den KA. der europäischen sozialistischen Staaten werden jährlich Protokollvereinbarungen über die Zusammenarbeit abgeschlossen. In der DDR bestehen zwischen der KA. und bestimmten Organisationen langfristige Rahmenverträge, so z.B. mit den Staatlichen Komitees für Radio und Fernsehen, dem VEB Deutsche Schallplatte, mit den großen Theatern und Orchestern sowie den Konzert- und Gastspieldirektionen (KGD) (bis November 1973 VEB Konzert- und Gastspieldirektionen). Die KGD sind für die Vermittlung von Künstlern im Inland zuständig. Sie bestehen in jedem Bezirk und sind dem Rat des Bezirks unterstellt. Generaldirektor der KA. ist gegenwärtig (1984) Hermann Falk (SED).
Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 777