Länder (1985)
Siehe auch:
Die L. Mecklenburg, Sachsen, Thüringen und die durch SMAD-Befehl Nr. 180 vom 21. 7. 1947 in L. umgewandelten früheren Provinzen Brandenburg und Sachsen-Anhalt sind durch das die damalige Verfassung brechende Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der DDR vom 23. 7. 1952 (GBl., S. 613) aufgelöst worden, weil — wie es in der Präambel heißt — dieses „alte noch vom kaiserlichen Deutschland stammende System der administrativen Gliederung zu einer Fessel der neuen Entwicklung geworden“ sei. Das Gebiet Mitteldeutschlands wurde neu in Kreise und Bezirke gegliedert (Verwaltungsneugliederung). Mit den L. entfielen auch die bis dahin bestehenden Landtage und Landesregierungen. Die Länderkammer, die Vertretung der L. im Gesetzgebungsverfahren, blieb noch einige Jahre als staatsrechtliche Besonderheit bestehen. Ihre Abgeordneten wurden nach Wegfall der Landtage ohne verfassungsrechtliche Grundlage noch zweimal — 1954 und 1958 — durch die Bezirkstage gewählt. Den 1958 gewählten Abgeordneten blieb aber nur noch die Aufgabe, ein einziges Mal zusammenzutreten und dem von der Volkskammer beschlossenen Gesetz vom 8. 12. 1958 über die Auflösung der Länderkammer (GBl. I, S. 867) zuzustimmen.
Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 782
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